1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Freigabe der Buback-Akten gefordert

9. September 2009

Die Bundesanwaltschaft besteht auf der völligen Freigabe der Verfassungsschutzakte zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Nur so sei die Rolle der Ex-Terroristin Verena Becker bei der Tat zu beurteilen.

Gebäude der der Bundesanwaltschaft Karlsruhe (Foto: dpa)
Gebäude der Bundesanwaltschaft KarlsruheBild: picture-alliance/dpa

Mit Akteneinsicht alleine sei man keinen Schritt weiter, sagte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Mittwoch (09.09.2009) in Karlsruhe mit Blick auf die Ermittlungen gegen die frühere Terroristin der RAF. Den Inhalt der Akten kenne die Bundesanwaltschaft bereits, da die Ermittler bereits vor zwei Jahren Einsicht nehmen durften. Wichtig sei vielmehr, die Akten in gerichtsverwertbarer Form zu bekommen, so der stellvertretende Behördenchef. Nur so sei die Rolle Verena Beckers im Geflecht der RAF und insbesondere beim Mord an Buback zu beurteilen. Die Ex-Terroristin hatte während ihrer Haft mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet und dabei auch Interna der RAF preisgegeben.

Informantenschutz statt Aufklärung?

Will die Akten nicht freigeben: Bundesinnenminister Wolfgang SchäubleBild: AP

Doch das Bundesinnenministerium besteht auf der Aktensperre. Minister Wolfgang Schäuble begründete den Fortbestand damit, dass die Einhaltung der Vertraulichkeit für die nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes von essentieller Bedeutung sei, sowie mit dem Informantenschutz.

Griesbaum hält dieses Argument für nicht stichhaltig, da Becker bereits mehrfach öffentlich als Quelle genannt worden sei. Sicherheitsexperten gehen jedoch nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers davon aus, dass sich durch die Veröffentlichung der Akten Risiken für Beckers Leben oder das anderer ehemaliger RAF-Mitglieder ergeben könnten.

Kritik und Zustimmung

Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, nannte Schäubles Entscheidung bedrückend und verwunderlich. Auch FDP und Linkspartei forderten eine Freigabe der Akten. Die Geheimniskrämerei müsse ein Ende haben, so der Rechtsexperte der Linken, Wolfgang Neskovic. Dagegen verteidigte der Innenexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz, Schäubles Begründung als nachvollziehbar.

Neue Ermittlungen

Die ehemalige Terroristin Verena Becker auf einem undatierten FahndungsfotoBild: picture alliance / dpa

Die 57-jährige Verena Becker, gegen die seit April 2008 erneut im Mordfall Buback ermittelt wird, war Ende August in Untersuchungshaft genommen worden, weil an dem Bekennerschreiben der RAF aus dem Jahre 1977 ihre DNA entdeckt worden war. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem schriftliche Unterlagen gefunden, in denen sie sich mit ihrer früheren Rolle in der "Rote Armee Fraktion" (RAF) auseinandersetzt. Beschlagnahmt wurden außerdem auch mehrere Computer. Griesbaum geht davon aus, dass die Beweise schon heute für eine Anklage reichen.

Die Ex-Terroristin, die bis zu ihrer Begnadigung im Jahre 1989 eine lebenslange Haftstrafe wegen mehrfachen Mordversuchs absaß, war im Zusammenhang mit der Ermordung Bubacks bisher nie belangt worden. (gmf/mas/dpa/ap/afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen