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Freispruch in einem Punkt

28. Juni 2012

Teilerfolg für den früheren bosnischen Serbenführer Radovan Karadzic: In einem Fall sprach ihn das UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien vom Vorwurf des Völkermordes frei. Zehn weitere Vorwürfe bleiben bestehen.

Serbenführer Radovan Karadzic (Foto: ddp images/AP Photo/Michael Kooren/Pool)
Radovan KaradzicBild: AP

Aus Mangel an Beweisen ließ das Gericht in Den Haag den Anklagepunkt des Völkermords in bosnischen Gemeinden fallen. Die Anklage habe nicht ausreichend belegen können, dass es sich bei der Vertreibung und Tötung von muslimischen Bosniern und Kroaten Anfang der 1990er Jahre um Völkermord gehandelt habe, hieß es zur Begründung.

Damit entsprachen die Richter einem Antrag Karadzics auf Freispruch von allen Vorwürfen in nur einem Punkt. Zehn weitere Anklagepunkte bleiben allerdings bestehen.

Mitverantwortlich für das Massaker von Srebrenica

Unter anderem muss sich der 66-Jährige wegen des Massakers an muslimischen Jungen und Männern 1995 in Srebrenica wegen Völkermordes verantworten. In neun weiteren Punkten ist er wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg der Jahre 1992 bis 1995 angeklagt.

Seit Oktober 2009 muss sich Karadzic vor dem Haager Tribunal verantworten. Er war im Juli 2008 in Belgrad gefasst worden, nachdem er sich 13 Jahre lang versteckt gehalten hatte.

Freispruch in allen Punkten verlangt

Mit stark verändertem Aussehen hatte er jahrelang unbehelligt in Belgrad gelebt. Vor zwei Wochen hatte er seinen Freispruch in allen elf Anklagepunkten gefordert.

Während des Bosnienkriegs kamen etwa 100.000 Menschen ums Leben. Rund 2,2 Millionen wurden obdachlos. Allein bei dem Massaker von Srebrenica wurden etwa 8000 muslimische Jungen und Männer verschleppt und getötet.

Die Beweisaufnahme der Anklage in dem Prozess ist inzwischen abgeschlossen. Die Beweisaufnahme der Verteidigung soll Mitte Oktober beginnen.

uh/SC (dapd,afp,rtr)