1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Zehn Jahre Haft im Freital-Prozess

7. März 2018

Die rechtsgerichtete "Gruppe Freital" terrorisierte Asylsuchende und deren Helfer. Jetzt wurden mehrere Mitglieder wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Dresden - Urteile im Prozess gegen «Gruppe Freital». Die Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal und werden von vielen Polizisten bewacht. (Foto: picture-alliance/dpa/S. Kahnert)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Kahnert

Sie begangen Sprengstoffanschläge auf Asylheime und politische Gegner in Sachsen. Acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital sind nun wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung, des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu zu Gefängnisstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden.

Terrorgruppe und versuchter Mord

Ein Jahr dauerte der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden, in dem die Angeklagten Timo S. und Patrick F. wegen Rädelsführerschaft mit zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren die höchsten Strafen erhielten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anklage zufolge schlossen sich die sieben Männer und eine Frau im Sommer 2015 mit weiteren Gleichgesinnten zusammen, um Sprengstoffanschläge auf Asylheime und politische Gegner zu verüben. Sie sollen im selben Jahr insgesamt fünf Anschläge auf das Auto eines Linken-Stadtrats Michael Richter aus Freital, auf ein Parteibüro der Linkspartei, auf zwei Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt und ein linkes alternatives Wohnprojekt in Dresden verübt haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung die Taten verübt hat.

Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren. Die einzige Frau in der Gruppe, die 29-jährige Maria K., wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die übrigen vier Verurteilten im Alter von 27, 30, 39 und 40 Jahren erhielten Freiheitsstrafen zwischen acht und fünf Jahren. Sie alle sitzen bereits seit November 2015 beziehungsweise Frühjahr 2016 in Untersuchungshaft.

Klima der Angst 

Die Bundesanwaltschaft hatte für die sieben angeklagten Männer und eine Frau zwischen fünf Jahren Jugendstrafe und elf Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung wies den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes hingegen zurück und verlangte deutlich geringere Strafen. Bei den mit selbstgebauten Sprengsätzen, Steinen und illegaler Pyrotechnik begangenen Anschlägen wurden zwei Menschen verletzt. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft handelten die Angeklagten aus einer rechten und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. Sie hätten "ein Klima der Angst" schaffen wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen.

Weitere Ermittlungen laufen

In diesem Zusammenhang ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden gegen zehn weitere Beschuldigte. Zwei von ihnen werde die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde dem Magazin "exakt" des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Den anderen acht würden Unterstützungshandlungen vorgeworfen. Laut MDR räumten zwei der Beschuldigten ein, im Juli 2015 am Anschlag auf das Auto des damaligen Linken-Stadtrats beteiligt gewesen zu sein. Sie sollen demnach das Auto gemeinsam mit dem Planer der Gruppe Freital gesprengt haben. Unter den Beschuldigten seien auch drei Lebensgefährtinnen von verurteilten Mitgliedern der rechtsextremen Gruppe. 

sam/rb (AFP, dpa, epd)

Rechtsextreme in Deutschland

02:05

This browser does not support the video element.

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen