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Frist für Konstituierung des neuen Verfassungsgerichts von Serbien und Montenegro lange überschritten

26. Juni 2003

- Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Belgrad legt aus Protest Amt zum Monatsende nieder

Belgrad, 25.6.2003, BETA, serb.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Gesuch von Momcilo Grubac angenommen, dass er am 30. Juni von seinem Amt als Richter und Präsident dieses Gerichts zurücktreten kann. In einer der Agentur BETA überstellten Mitteilung führte Grubac an, er habe sich zum Rücktritt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts entschlossen, weil er nicht bereit sei, die Verantwortung für die Lage zu übernehmen, in der sich das Bundesverfassungsgericht befinde und an der er schuldlos sei. Beziehungsweise deswegen, weil das neue Verfassungsgericht der Staatenunion [Serbien und Montenegro] noch nicht konstituiert sei, trotz der vorgesehenen Fristen.

Als einen weiteren Grund für seinen Rücktritt führte Grubac an, dass das Bundesverfassungsgericht seit März dieses Jahres keine Gelder mehr erhalten habe, um die Gehälter der Angestellten auszuzahlen und sich zu finanzieren. Grubac begründete sein Verhalten damit, dass er "auch nicht indirekt" die Verantwortung übernehmen möchte, den Anschein aufrecht zu erhalten, dass die Staatengemeinschaft ein Gericht habe, was fast niemandem Schutz bieten könne. "Das Umwandlungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Gerichtshof von Serbien und Montenegro ist noch nicht beendet, trotz der im Gesetz für die Umsetzung der Verfassungscharta vorgesehenen Frist. Es ist wahrscheinlich, dass dies in den kommenden Monaten auch nicht geschehen wird", so Grubac. Ihm zufolge ist durch das Gesetz für die Umsetzung der Verfassungscharta die ordentliche Arbeit des Bundesverfassungsgerichts weitgehend eingeschränkt und fast vollkommen eingestellt. "Dieser Zustand konnte bis März dieses Jahres noch toleriert werden, so wie es in diesem Gesetz vorgesehen war, aber nicht mehr einige Monate später", unterstrich Grubac. Die Mitarbeiter des Bundesgerichtshofes hätten seit der Verabschiedung der Verfassungscharta (am 4. Februar) bis heute zahlreiche und verschiedene andere Aufgaben erfüllt, darunter auch die Vorbereitung des neuen Gesetzes über das Gericht der Staatengemeinschaft. "Ungeachtet der Tatsache, dass das Gesetz über die Umsetzung der Verfassungscharta vorsieht, dass das Bundesverfassungsgericht bis zur Konstituierung des neuen Gerichts von Serbien und Montenegro fortbestehen sollte, hat es seit Ende März dieses Jahres keine Mittel mehr erhalten, um die Angestellten zu bezahlen und sich zu finanzieren", so Grubac. Die Angestellten hätten drei Monate weder ihr Gehalt noch Zuschüsse für Essen oder den öffentlichen Nahverkehr erhalten. "Das Gericht ist nicht einmal in der Lage seine Telefonrechnung zu bezahlen oder Reisekosten und ähnliches zu erstatten. Als Vorgesetzter würde ich mich verantwortlich fühlen, wenn ich weiterhin einer derartigen Behandlung des Gerichtshofes, der Richter und der übrigen Bediensteten zustimmen würde", teilte Momcilo Grubac mit. (md)

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