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Politik

Funke: "NPD ist trotzdem verfassungsfeindlich"

17. Januar 2017

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe stellt fest: Die rechtsextreme NPD darf nicht verboten werden. Ein Urteil, das auch anders hätte gefällt werden können, sagt der Politikwissenschaftler Hajo Funke.

Deutschland Karlsruhe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu NPD-Verbot
Bild: picture-alliance/dpa/M. Gambarini

DW: Herr Funke, der Bundesrat ist mit seinem NPD-Verbotsantrag gescheitert. Hat man sich wieder verspekuliert?

Hajo Funke: Nein. Das war ein Versuch. Und es war nicht unmittelbar absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die geringe Wirkkraft der NPD betonen würde, um daraus seine negative Entscheidung zu begründen.

Teilen Sie die Einschätzung des Senats, dass die NPD keine ausreichende Wirkkraft hat, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen?

Nicht ganz. Im Prinzip stimmt vieles empirisch: Die NPD hat keine Sitze mehr in den Landtagen. Die Zahl ihrer Mitglieder liegt unter 6000. Das sind Hinweise auf eine geringere Wirkkraft. Aber die NPD ist trotzdem verfassungsfeindlich. Das Bundesverfassungsgericht sagt ja auch, dass diese Partei darauf zielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zerstören. Es erklärt die NPD für verfassungsfeindlich in ihren Zielen, ja für wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Und dann kommt etwas Entscheidendes: nämlich, ob die NPD auch Gebrauch macht von ihren Wirkmöglichkeiten. Und da muss ich dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, widersprechen. Natürlich macht diese Partei von ihren begrenzten Wirkmöglichkeiten Gebrauch.

Denken Sie, dass die Hürden für ein Parteiverbot insgesamt zu hoch liegen? Sollte man stärker auf die Zielsetzungen und weniger auf die Möglichkeiten schauen?

Ja, das war ja auch die Grundlage des Antrags des Bundesrats. Es ist ein Abwägungsurteil, das zu einem negativen Ergebnis kommt. Man kann auch aus den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht neu zugrunde legt, andere Schlüsse ziehen. Insbesondere dann, wenn man die Soziologie der Alltagsgewalt der Kader der NPD schärfer ins Auge genommen hätte. Das ist nur begrenzt im Verfahren geschehen.

Rechtsextremismus-Experte Hajo Funke hält einen weiteren NPD-Verbotsantrag für möglichBild: picture-alliance/dpa/T. Brakemeier

Profitiert die NPD von diesem Urteil?

Kaum. Herr Voßkuhle hat ja, ganz im Widerspruch zu den Aussagen der NPD-Kader, sehr betont, dass es eine verfassungsfeindliche Partei sei, die eine ethnische, rassistische Gemeinschaft wolle, nach dem Vorbild des Nationalsozialismus. Insofern kann sich die NPD nicht viel auf dieses Urteil einbilden.

Könnte dieses Urteil Auswirkungen auf andere Parteien haben, die möglicherweise verfassungsfeindliche Ziele verfolgen?

Ja. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat gesagt: Wenn Gefahr für den Rechtsstaat oder die Demokratie besteht, dann sieht die Sache anders aus. Also gerade mit wachsendem Einfluss. Wenn man nun annehmen würde, dass die AfD rechtsradikal ist, völkisch und rassistisch - und das ist sie in Teilen meiner Einschätzung nach -, dann birgt das Urteil potenziell auch eine Gefahr für die AfD.

Ist es denn überhaupt sinnvoll, immer wieder solche Verbotsverfahren mit sehr ungewissem Ausgang anzustrengen?

Ich denke, ja. Die Kriterien sind jetzt neu klargelegt. Die Verfassungsfeindlichkeit muss gegeben sein. Und zweitens muss klar sein, dass der Willensbildungsprozess in der Demokratie durch die fragliche Partei gefährdet wird, also die Wirkkraft. Wenn man das zugrunde legt, dann ist natürlich auch ein erneuter Antrag gegen die NPD denkbar.

Professor Hans-Joachim "Hajo" Funke ist ein deutscher Politikwissenschaftler. Er lehrte von 1993 bis zur Emeritierung 2010 am Institut für Politische Wissenschaften der Freien Universität Berlin. Er zählt zu den führenden Rechtsextremismusforschern Deutschlands. Seine jüngste Studie, in der er sich vor allem mit der AfD auseinandersetzt, steht unter dem Titel "Über Wutbürger und Brandstifter".

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