Gaskommission will Hilfsfonds für Privathaushalte
31. Oktober 2022Wichtige Eckpunkte waren bereits im Zwischenbericht der Expertenkommission vor einigen Wochen genannt worden. So wird eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember und eine Gaspreisbremse ab März empfohlen. Für große Industriebetriebe hatte die Kommission eine ab Januar greifende eigene Gaspreisbremse vorgeschlagen.
Im Abschlussbericht der Kommission, der in Berlin vorgelegt wurde (Artikelbild), schlagen die Experten jetzt zusätzlich zur Gaspreisbremse weitere Hilfen für Privathaushalte vor.
Dazu solle ein "Soforthilfefonds" für bedürftige Haushalte geschaffen werden. Dieser "Soforthilfefonds" soll laut Abschlussbericht "unabhängig von der Art des Energieträgers" eingerichtet werden. Außerdem solle Privathaushalten "mindestens ein halbes Jahr Zeit" gewährt werden, "um ihre Energieschulden zu begleichen". Betroffene Mieterhaushalte sollen dabei Unterstützung durch eine Schuldnerberatung erhalten. Die Hilfe soll so lange erhalten bleiben, bis das von der Bundesregierung geplante Wohngeld Plus ausgezahlt werden kann.
Vermieterinnen und Vermieter wiederum sollen nach den Vorstellungen der Kommission eine zinslose Liquiditätshilfe bekommen, wenn sie für die Zahlungen ihrer Mieter in Vorleistung gehen. Das dafür vorgesehene Geld soll aus dem für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 geplanten Soforthilfefonds kommen. Mit dessen Mitteln sollen auch Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen unterstützt werden, die die wachsenden Kosten nicht selbst tragen können. Relevant sollen hier das Einkommen und die Höhe der Energiekosten sein. Für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime soll es einen eigenen Hilfsfonds geben.
Kanzler kündigt rasche Umsetzung der Vorschläge an
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat baldige Eckpunkte zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in der Energiekrise angekündigt. "Noch in dieser Woche werden wir Eckpunkte vorstellen, wie die Vorschläge der Gaskommission umgesetzt werden können", sagte Scholz nach einem Treffen mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt. Das Kabinett werde sich bereits an diesem Mittwoch mit der Umsetzung der Vorschläge befassen. Ziel sei es, sowohl die angekündigte Gas- als auch die Strompreisbremse schnell umzusetzen, erklärte Scholz. Die Kommission von Fachleuten, die sich in den vergangenen Wochen mit der Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise befasst hatte, habe "sehr gute Vorschläge gemacht", sagte Scholz.
Die Kommission hatte im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, um Haushalte und Unternehmen angesichts extremer Gaspreissteigerungen zu entlasten. Zuvor war die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geplante Gasumlage, die als unsozial kritisiert worden war, von der Ampel-Koalition zurückgenommen worden. Der Expertenkommission gehörten Fachleute von Verbänden und Gewerkschaften an, sowie Vertreter der Wissenschaft und des Bundestags. In ihrem vor einigen Wochen veröffentlichten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember und eine Gaspreisbremse ab März empfohlen.
Standort-Klausel für Industriehilfen
Für große Industriebetriebe hatte die Kommission eine ab Januar greifende eigene Gaspreisbremse vorgeschlagen. Mögliche europarechtliche Hürden dafür sind dem Bericht zufolge nach Gesprächen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission in der vergangenen Woche nun ausgeräumt. Die Brüsseler Behörde muss größere finanzielle Unterstützung für Unternehmen genehmigen, damit es nicht zu Verzerrungen des Wettbewerbs in Europa kommt.
Die Unterstützung sollen nach den Vorstellungen der Kommission aber nur Unternehmen bekommen, die betroffene Standorte erhalten und dazu Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder im Aufsichtsrat treffen. Sollten solche Mitbestimmungs-Strukturen nicht existieren, sollen Unternehmen nachweisen müssen, dass sie mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus erhalten - oder das Geld andernfalls zurückzahlen.
tko/hb (dpa, afp)