Legal handeln mit dem Iran
Die Bildung einer europäischen Zweckgesellschaft, die legalen Handel mit Iran ermöglichen soll, ist das erwartete politische Signal, dass Europa nicht gewillt ist, sich den extraterritorialen Sanktionen der USA zu beugen. Gegründet haben das "Instrument zur Unterstützung des Handelsaustausches" (INSTEX) mit Sitz in Paris die drei Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Wenn es Gestalt annimmt, werden sich mehr Staaten der Gesellschaft anschließen. Erforderlich ist der politische Willensakt, um Teheran davon zu überzeugen, dass die EU am Atomabkommen mit Iran vom Juli 2015 festhält, so dass das Abkommen - trotz des amerikanischen Ausstiegs - weiter Bestand hat.
Komplizierte Vorarbeiten
Bevor die Zweckgesellschaft Geschäfte zwischen europäischen Unternehmen und Iran abwickelt, bevor sie also operativ tätig werden kann, haben die Gründungsmitglieder und Per Fischer, der deutsche Direktor von INSTEX, komplizierte Vorarbeiten zu leisten. So muss INSTEX zunächst konkret formulieren, welche Leistungen es interessierten Unternehmen anbietet. Dazu muss INSTEX ermitteln, wie groß der Bedarf ist und wer überhaupt Interesse hat - nicht zuletzt, um der iranischen Gegenseite Zeit für korrespondierende Maßnahmen zu geben. Denn Teheran muss Werte liefern, die sich für einen solchen Tausch eignen.
Als Tauschbörse allein, die irgendwie Güter miteinander verrechnet, kann INSTEX jedoch nicht funktionieren. Die Unternehmen wollen ihre Lieferungen absichern, beispielsweise gegen das Insolvenzrisiko des Unternehmens, das an dem Tauschvorgang beteiligt ist. Wird das INSTEX ebenfalls übernehmen?
Entscheidend für das Gelingen von INSTEX wird sein, ob die beteiligten Staaten für die europäischen Unternehmen und ihre Mitarbeiter auch Mechanismen entwickeln, die sie vor den zu erwartenden amerikanischen Sanktionen schützen und die anfallenden Schäden kompensieren. Das Instrument dazu, das Blocking-Statut der EU, besteht. Es muss nur auf den neuen Bedarf hin aktualisiert werden.
Zahlungskanäle unabhängig vom Dollar einrichten
Bedeutung hat die Gründung der Zweckgesellschaft über den aktuellen Fall Iran hinaus. Denn erstmals testet Europa am Fall Irans seine Fähigkeiten, sich nicht extraterritorialen Sanktionen anderer Regierungen zu beugen. Was dabei an Erkenntnis und Erfahrungen gewonnen wird, kann auf anderes übertragen werden: etwa auf europäische Initiativen, im internationalen Zahlungsverkehr, den die USA ebenfalls als Hebel ihrer Sanktionspolitik einsetzen, Zahlungskanäle unabhängig vom amerikanischen Finanzsystem und dem Dollar einzurichten.