GEAS: Geschärftes EU-Recht soll Asylsuchende abschrecken
12. Juni 2026
Nach jahrelanger Vorbereitung trat an diesem Freitag eine der größten Asylrechts-Reformen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union in Kraft. Mehr Kontrolle an den Außengrenzen der EU verspricht der zuständige EU-Kommissar für Migration, Magnus Brunner.
Einen Kurswechsel sieht der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt. "Die Migrationswende wirkt in Deutschland und sie wirkt auf europäischer Ebene. Wir sind fest entschlossen, dass wir genau diesen Weg auch mit unseren Nachbarländern und Partnerländern weitergehen", sagte Dobrindt (CSU) beim Innenminister-Treffen der Europäischen Union Anfang Juni.
Unter Migrationswende versteht der deutsche Innenminister Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen EU-Staaten und die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen ohne Verfahren. Dies hätte zu sinkenden Bewerberzahlen geführt.
Grenzverfahren sollen als Filter wirken
Das neue "Gemeinsame Europäische Asylsystem" (GEAS) führt eine Vorprüfung von Asylsuchenden an den EU-Außengrenzen ein und beschleunigte grenznahe Verfahren für Menschen, die aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten kommen. Das bedeutet, dass Asylsuchende zum Beispiel aus Pakistan, Iran, Russland, der Türkei, Venezuela, Nigeria oder der Demokratischen Republik Kongo künftig in schnelle Grenzverfahren kommen und sie in dieser Zeit in - mehr oder weniger - geschlossenen Lagern bleiben sollen.
In diesen und vielen anderen Staaten liegt die Anerkennungsquote für Asylsuchende laut der EU-Statistikbehörde Eurostat unter 20 Prozent. Nach höchstens 12 Wochen sollen die Menschen nach negativem Asylbescheid in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Die Zahl sicherer Herkunftsstaaten soll steigen, damit Asylanträge als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen werden können.
Migrationsforscher Knaus ist skeptisch
Ob das so funktionieren wird, bezweifelt der Migrationsexperte Gerald Knaus, Gründer der Denkfabrik "Europäische Stabilitätsinitiative" (ESI). "Diese sogenannten Grenzverfahren, die konnte man immer schon machen in den letzten Jahren. Jetzt sind sie verpflichtend und dann weiß man vielleicht im Idealfall in zwölf Wochen, dass diese Person aus Bangladesch in Italien oder diese Person aus Pakistan in Griechenland keinen Schutz brauchen. Ja, und dann gibt es keine Antwort, was dann passiert", sagt Gerald Knaus.
Abschiebungen in Herkunftsländer blieben schwierig, abgelehnte Asylbewerber würden vermutlich in ein anderes EU-Land weiterziehen, obwohl eigentlich die EU-Länder der ersten Einreise, also Italien, Griechenland und Spanien zuständig seien. "Eigentlich waren die Ankunftsländer immer schon verpflichtet, für die, die bei ihnen ankamen, die Verfahren durchzuführen. Das hat nur nicht geklappt. Warum soll es jetzt klappen? Wir werden es in wenigen Tagen sehen."
Die Mehrheit der Asylbewerber geht nicht in Grenzverfahren
Die größten Gruppen von Asylsuchenden kamen 2025 nach Angaben der EU-Kommission aus Afghanistan und Syrien. Für sie liegt die Anerkennungsquote über 20 Prozent. Diese Menschen kommen also nicht in Grenzverfahren, sondern in reguläre Asylverfahren. Aber auch für diese sind die Ersteinreisestaaten zuständig.
Migrationsforscher Gerald Knaus erwartet, dass diese Menschen "wie bisher ein normales Verfahren haben und weiterhin wohl weiterziehen würden in die Länder, die in den letzten zehn Jahren mehr als die Hälfte aller positiven Asylentscheidungen in der EU getroffen haben. Das waren Deutschland und Österreich, die liegen nicht an der Außengrenze. Also das würde sich nicht ändern."
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geht davon aus, dass mit den neuen GEAS-Regeln die Rückführung von Asylsuchenden aus Deutschland in andere zuständige Länder der ersten Einreise besser möglich ist. Dobrindt berichtete von entsprechenden Zusicherungen Italiens, Griechenlands und anderer Staaten.
Um diese Ersteinreiseländer zu entlasten, sieht GEAS eine "verpflichtende Solidarität" der übrigen EU-Staaten vor, die Verfahren von Asylsuchenden übernehmen sollen. Wie das in der Praxis funktionieren wird, ist unklar. Die EU-Kommission soll das Verfahren koordinieren. Polen und Ungarn wollen aus Prinzip nicht mitmachen. Deutschland will in diesem Jahr keine Asylsuchenden übernehmen, weil es überlastet sei, heißt es aus dem Innenministerium.
Wirken Grenzkontrollen oder der Machtwechsel in Syrien?
Die Zahl der neuen Asylverfahren, der Erstanträge, sinkt in Europa und in Deutschland seit zwei Jahren deutlich. Dieser Trend setzt sich auch 2026 in den ersten Monaten fort. Das liege an den systematischen Grenzkontrollen, die Deutschland und neun weitere EU-Staaten durchführten, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. "Aktuell ist die Lage: Die Binnengrenzkontrollen, sie wirken. Sie werden flexibel weiter entwickelt, je nach der Funktionsfähigkeit der anderen Entscheidungen, aber es ist ein nach wie vor wichtiges Instrument, um illegale Migration zurückzudrängen." Deshalb müssten die europarechtlich umstrittenen Kontrollen im Schengenraum, der eigentlich Grenzkontrollen verbietet, fortgesetzt werden.
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Kontrollen schrittweise abzubauen, jetzt da das neue GEAS-Recht in Kraft trete. Der Innenminister antwortet auf eine Frage der DW: "Ich habe deutlich gemacht, wie notwendig es ist, die Grenzkontrollen jetzt auch aufrecht zu erhalten, damit wir keine falschen Signale in die Welt setzen. Wir haben wirkungsvoll die illegale Migration bekämpft, müssen das aber weiter tun, damit nicht wieder Situationen der Überforderung entstehen können."
Migrationsexperten wie Gerald Knaus von der Europäischen Stabilitätsinitiative bezweifeln, dass die Kontrollen und direkte Zurückweisungen von Asylsuchenden an den EU-Binnengrenzen in Deutschland viel mit dem Rückgang der Bewerberzahlen zu tun haben.
"Wenn jetzt nach dem Sturz von Assad keine Syrer mehr kommen in die EU, weder nach Deutschland noch nach Österreich, noch nach Griechenland, dann fallen die Asylantragszahlen in Deutschland und Österreich dramatisch. Das ist passiert. Das hatte nichts mit dem Innenminister zu tun und hat auch nichts mit GEAS und hat auch nichts mit den Grenzkontrollen zu tun", sagt Gerald Knaus der DW. Seit dem Machtwechsel in Syrien Ende 2024 ist die Zahl der Menschen, die das Land verlassen, stark rückläufig.
Vorbereitungen auf Asylreform nicht "perfekt"
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bedeute die Reform eine Menge Arbeit, machte Volker Mäulen, Leiter der Projektgruppe GEAS im BAMF, schon im Februar deutlich. Die Datenverarbeitung und die Arbeitsabläufe müssten an das komplexere Recht angepasst und viele Mitarbeiter geschult werden.
Die EU-Kommission in Brüssel bemängelte kürzlich in einem Bericht, dass Deutschland und Ersteinreiseländer wie Griechenland und Italien in einigen Bereichen die GEAS-Anforderungen noch nicht erfüllen. Die Frage der DW an die Pressestelle des BAMF, ob die Vorbereitungen jetzt abgeschlossen seien, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
EU-Kommissar Magnus Brunner sagte zum Bericht seiner Behörde, die GEAS-Reform am 12. Juni sei der Anfang des Weges, nicht das Ende. "Am Anfang kann nicht alles perfekt sein."
Rückkehr-Lager für Asylbewerber?
Für Rückführungen von Asylbewerbern aus Deutschland in zuständige EU-Staaten sollen die Bundesländer sogenannte "Rückführungszentren" einrichten. Davon gibt es erst zwei, eines in der norddeutschen Großstadt Hamburg, eines im ostdeutschen Eisenhüttenstadt.
Die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerber aus der Europäischen Union soll, so sieht es eine Einigung zwischen den EU-Staaten und dem EU-Parlament vor, irgendwann auch in Drittstaaten möglich sein. Dort sollen sogenannte "Return-Hubs" gebaut werden. Die existieren im Moment nur auf dem Papier.
Willige Partnerländer sollen bis Ende des Jahres identifiziert werden, kündigte Innenminister Dobrindt an. Wann solche Return-Hubs gebaut würden? "Das ist dann noch ein dickes Brett, das gebohrt werden muss", antwortete der Minister.