1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gefängnisstrafe für Brandanschlag auf Synagoge in Ulm

16. Januar 2024

Im Juni 2021 hatte ein Mann versucht, das jüdische Gotteshaus in der Stadt in Baden-Württemberg anzuzünden. Jetzt fiel vor dem Landgericht Ulm das Urteil.

Ein Justizbeamter führt den mit Handschellen gefesselten Angeklagten in einen Raum
Der Angeklagte im Dezember im Sitzungssaal des Landgerichts Ulm Bild: Stefan Puchner/dpa/picture alliance

Zwei Jahre und neun Monate Haft - so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm gegen einen 47-jährigen Mann. Der türkische Staatsbürger wurde der versuchten schweren Brandstiftung und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Die Richterinnen und Richter gingen zugleich von einer antisemitisch motivierten Tat aus.

Laut Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte im Juni 2021 Benzin entlang einer Wand der Synagoge in Ulm verteilt und dieses entzündet. Das jüdische Gotteshaus geriet jedoch nicht in Brand. Ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher eindämmen. An der Fassade entstanden Brandflecken, ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro.

Gericht folgt der Anklage    

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der nach der Tat in die Türkei ausgereiste Beschuldigte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt und habe sich für das Verbrechen entschuldigt, begründete sie den entsprechenden Antrag. Im Juli 2023 war der Angeklagte über den Flughafen Stuttgart im Bundesland Baden-Württemberg wieder nach Deutschland eingereist. Er wurde festgenommen.

Spurensicherung an der Synagoge in Ulm nach dem Brandanschlag Bild: Ralf Zwiebler/picture alliance/dpa

Zur Tat hatte der zuvor in Ulm lebende Mann vor Gericht keine Angaben gemacht. Er äußerte sich allerdings bei einem psychiatrischen Sachverständigen zu den Vorwürfen. Dieser berichtete zum Prozessauftakt im Dezember, der Angeklagte habe angegeben, er habe auf das Leid der Palästinenser im Konflikt mit Israel aufmerksam machen wollen.

Der Anschlag auf die Synagoge in Ulm hatte auch international für Empörung und Entsetzen gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte damals, der Anschlag zeige das "heimtückische Gesicht des Antisemitismus, dem wir klar und deutlich entgegentreten".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann angefochten werden.

se/gri (dpa, afp)

Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen