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Politik

Geldstrafe für Ex-AfD-Chefin Petry

2. April 2019

Frauke Petry hatte stets ihre Unschuld beteuert. Sie habe nicht vorsätzlich gehandelt und keinen Meineid geleistet. Das Urteil gegen sie fiel nun vergleichsweise glimpflich aus.

Deutschland Meineid-Prozess gegen Frauke Petry
Bild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry ist in Dresden wegen fahrlässigen Falscheids zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Damit folgte der Richter am Landgericht Dresden der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die nach der Beweisaufnahme vom ursprünglichen Vorwurf des vorsätzlichen Meineids abgerückt war. Die Verteidigung hatte gefordert, die 43-Jährige freizusprechen. Meineid gilt als Verbrechen, ein fahrlässiger Falscheid als Vergehen.

Vorwurf: Meineid

Petry wurde vorgeworfen, 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages unter Eid falsche Angaben gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft war im Prozessverlauf jedoch vom Vorwurf des Vorsatzes abgerückt und hatte eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro gefordert. In dem Streit ging es um Darlehen der damaligen AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte später einen Irrtum eingeräumt, aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Der Bundestag hatte Anfang 2018 ihre Immunität aufgehoben und damit den Weg für eine Hauptverhandlung freigemacht. In acht Verhandlungstagen wurden seit Beginn des Prozesses am 18. Februar rund 30 Zeugen vernommen und zahlreiche Dokumente und Tonaufnahmen ausgewertet.

Petry sitzt als Fraktionslose im Deutschen BundestagBild: Reuters/F.Bensch

Petry hatte nach der Bundestagswahl 2017 die AfD verlassen und sitzt derzeit als fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im sächsischen Landtag. Sie ist mittlerweile Vorsitzende der Blauen Partei. Mit dem Urteil kann Petry ihre Mandate als Abgeordnete im Land- und Bundestag behalten. 

Ihr Anwalt Carsten Brunzel kündigte nach dem Urteil Revision an.

as/hk (afp, dpa)

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