GEMA siegt vor Gericht gegen OpenAI
11. November 2025
Der ChatGPT-Betreiber OpenAI hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA erlitten. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht.
Auch "Atemlos" betroffen
Sie gaben damit einer Klage der GEMA in weiten Teilen statt, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte - darunter bekannte Titel wie "Männer" von Herbert Grönemeyer, "Über den Wolken" von Reinhard Mey, "In der Weihnachtsbäckerei" von Rolf Zuckowski und "Atemlos". Das Lied ist zwar vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannt, der Text stammt aber von Kristina Bach.
Die Texte waren zum Training der Künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.
Wurden die Daten der Lieder memorisiert?
Es verurteilte den Tech-Giganten OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben, sowie zu Schadenersatz und dazu, Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.
In einem Nebenaspekt entschied das Gericht gegen die GEMA. Diese hatte auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Künstler beklagt, weil die Texte verändert ausgegeben wurden. Das sah das Gericht aber nicht so. Die Texte seien wiedererkennbar, betonte es.
Dass die KI mit den neun Lieder trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert - also abgespeichert und damit vervielfältigt - oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben?
Eindeutige Position des Gerichts
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss.
Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager fasste die Entscheidung am Ende ihrer Urteilsbegründung bildlich zusammen: Man habe eine hochintelligente Beklagte, die in der Lage sei, modernste Technologien zu entwickeln. Da mute es doch erstaunlich an, dass sie nicht erkenne: Wenn man etwas bauen wolle und Bauteile brauche - "dann erwerben Sie sie und nutzen nicht das Eigentum anderer".
OpenAI erwägt weitere Schritte
In diese Richtung zielt auch die GEMA, die mit ihrer Klage vor allem erreichen will, dass Lizenzen für die Nutzung der Liedtexte abgeschlossen werden. "Was die Beklagte macht, ist nichts anderes, als was andere Dienste im Internet machen, die eine Lizenz von den Rechteinhabern, deren Werke sie nutzen, erwerben müssen", sagte Chefjustiziar Kai Welp. Er gehe davon aus, dass das Urteil eine Signalwirkung für ganz Europa haben werde.
Von OpenAI hieß es dagegen, man widerspreche dem Urteil und erwäge weitere Schritte. Die Entscheidung betreffe ein begrenztes Set an Liedtexten und habe keine Auswirkungen auf die Nutzer. Man respektiere die Rechte der Urheber und Rechteinhaber.
DJV: "Etappensieg des Urheberrechts"
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass es angefochten und noch weitere Instanzen beschäftigen wird. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wertete die Entscheidung gleichwohl als "Etappensieg des Urheberrechts". Nach dem Urteil sei klar, "dass das KI-Unternehmen für KI-erzeugte Vervielfältigungen verantwortlich ist und nicht der Nutzer", erklärte der Verband. Von dem Urteil gehe eine Signalwirkung aus, die auch journalistische Texte umfasse.
pg/jj (dpa, afp, rtr, kna)
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