Gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte
16. Oktober 2019Der Einigung war ein langes Ringen vorausgegangen. Dementsprechend stolz verkündeten Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Verhandlungen zu einem rechtlich bindenden Abkommen nun abgeschlossen seien. Beide unterstrichen die Bedeutung dieser Vereinbarung in einer gemeinsamen Pressekonferenz nach dem Treffen der Minister beider Regierungen in Toulouse.
Vereinbart worden seien Regeln für Gemeinschaftsprojekte im Verteidigungsbereich und sogenannte De-Minimis-Regeln, erklärte Merkel. Dabei gehe es um Grenzschwellen für Bauteile, die Firmen eines Landes für ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer EU-Länder liefern. In diesem Fall sollen Exportgenehmigungen erleichtert werden, um Gemeinschaftsentwicklungen im Rüstungsbereich nicht zu gefährden.
Sorge um Arbeitsplätze
Der deutsche Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien im November 2018 hatte bei EU-Partnern, allen voran Frankreich und Großbritannien, für heftige Kritik gesorgt. Beide Länder beklagten sich, dass Deutschland mit seiner restriktiven Exportpraxis auch Arbeitsplätze in ihren Ländern aufs Spiel setze.
Bis zu welcher Größe nun Bauteile geliefert werden dürfen, wurde zunächst nicht bekannt. Am Rande des Treffens war von 20 Prozent die Rede. Das würde bedeuten, dass Berlin den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus Deutschland haben, nicht behindern werde.
djo/kle (dpa, rtr)