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EuGH: Geschlechtsidentität ist bei Ticketkauf irrelevant

9. Januar 2025

Wird eine Fahrkarte von einem "Herrn" oder von einer "Frau" gekauft? Das sollte keine Rolle spielen, findet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Piktogramme mit Gendersymbolen
Weiblich? Männlich? Divers? Das sollte beim Ticketkauf nicht wichtig sein.Bild: Sebastian Kahnert/dpa/picture alliance

Wer online ein Zugticket kauft, muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) künftig wohl nicht mehr angeben, ob eine Anrede als "Herr" oder "Frau" erfolgen soll. Die Geschlechtsidentität des Kunden sei keine Information, die für den Erwerb eines Fahrscheins erforderlich sei, entschieden die Richter in Luxemburg. 

Hintergrund ist eine Klage aus Frankreich. Der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, hatte beanstandet, dass die französische Bahngesellschaft SNCF verpflichtend die Anrede abfragt. Dies verstoße gegen die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

"Inklusive Höflichkeitsformel" möglich

Dieser Argumentation folgte der Europäische Gerichtshof nun: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürften nur die absolut notwendigen Daten erhoben werden. Ob jemand als Mann oder Frau angesprochen werden möchte, sei aber nicht unerlässlich für die Erfüllung des Vertrags.

Ein SNCF-Zug in Marseille (Archiv)Bild: Bertrand Langlois/AFP via Getty Images

Die SNCF könnte sich nach Auffassung des EuGH auch für eine "allgemeine und inklusive Höflichkeitsformel" entscheiden - und damit weniger stark in den Datenschutz eingreifen. 

Auch in Deutschland muss das EuGH-Urteil befolgt werden. Bei der Deutschen Bahn (DB) kann im Online-Portal und in der App allerdings schon jetzt eine "neutrale Anrede" ausgewählt werden.

wa/AR (dpa, afp)