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Politik

Staatsanwaltschaft möchte Puigdemont ausliefern

22. Mai 2018

Ihren Antrag, den katalanischen Separatistenführer erneut in Auslieferungshaft zu nehmen, lehnte das OLG in Schleswig-Holstein aber ab. Es bestehe "keine erhöhte Fluchtgefahr", hieß es zur Begründung.

Carles Puigdemont
Bild: picture-alliance/dpa/C. Gateau

Anlass für den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft waren neue von den spanischen Behörden übermittelte Informationen, insbesondere Videos, die gegenüber spanischen Polizisten verübte Gewalttätigkeiten zeigen. "Die Ausschreitungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalstaatsanwaltschaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefern ist", heißt es in deren Mitteilung.

Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen seiner Rolle beim katalanischen Streben nach Unabhängigkeit Rebellion sowie die Veruntreuung öffentlicher Gelder vor und fordert seine Auslieferung. Der Politiker wurde am 25. März auf Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen.

Puigdemont darf Deutschland vorerst nicht verlassen

Das OLG erließ einen Auslieferungsbefehl wegen des Vorwurfs der Untreue, setzte diesen aber gegen Auflagen außer Vollzug. Puigdemont wurde nach der Hinterlegung einer Kaution von 75.000 Euro aus dem Gefängnis von Neumünster entlassen, darf die Bundesrepublik aber nicht verlassen und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.

Spanien hatte Ende Oktober die direkte Kontrolle über Katalonien übernommen und die von Puigdemont geführte Regionalregierung ihres Amtes enthoben, nachdem das Parlament in Barcelona Kataloniens Unabhängigkeit erklärt hatte. Zahlreiche Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung sitzen im Gefängnis oder befinden sich wie Puigdemont im Exil. 

hf/mak (rtr, dpa, afp)

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