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Politik

Genozid in Namibia: Bewegt sich Deutschland?

Daniel Pelz
14. November 2017

Seit zwei Jahren verhandeln Deutschland und Namibia über die Aufarbeitung des kolonialen Völkermords. Ein namibischer Politiker behauptet nun, die Bundesregierung habe ihre Position in zentralen Fragen geändert.

Ein Demonstrant hält ein Schild mit der Aufschrift "Völkermord verjährt nicht"
Proteste gegen die Bundesregierung in Berlin 2016 (Archivbild)Bild: Imago/IPON

In einem sind sich die Bundesregierung und die namibische Seite einig: Mit Informationen zu den gemeinsamen Gesprächen über die Aufarbeitung des Genozids in der früheren deutschen Kolonie halten sich beide zurück. Als sich die Delegationen im September zur sechsten Gesprächsrunde in Berlin trafen, gab es am Ende nur eine kurze Pressemitteilung: "Die Verhandlungen verliefen in sehr guter und konstruktiver Atmosphäre", teilte das Auswärtige Amt darin mit.

Beobachter glauben, dass die Gespräche eher schleppend verlaufen. Im Juli 2016 hatte die namibische Regierung ihre Forderungen an die Bundesregierung schriftlich vorgelegt. Es dauerte fast ein Jahr, bis diese darauf antwortete. Zwischenzeitlich soll es zwischen den Gesprächsrunden monatelang Funkstille geherrscht haben. Zudem verklagten Herero- und Nama-Vertreter die Bundesregierung im Januar vor einem US-Gericht: Damit wollen sie erzwingen, in die Verhandlungen einbezogen zu werden. Es sei "viel Druck im Kessel", stellte der Deutschlandfunk im September fest.

Der namibische Politiker Kazenambo Kazenambo will das deutsche Positionspapier zu den Verhandlungen zu Gesicht bekommen haben. Er gehört zum Führungskreis der namibischen Regierungspartei SWAPO. Wenn seine Aussagen in der Tageszeitung "Namibia Sun" stimmen, dann hätte die Bundesregierung in einigen Frage eine Kehrtwende vollzogen.

'Gräueltaten' statt Völkermord?

Zum einen solle der Genozid künftig mit dem englischen Wort "atrocities" bezeichnet werden. Auf Deutsch lässt sich das mit "Gräueltaten" übersetzen. Über Jahrzehnte wollten wechselnde Bundesregierungen die Kolonialverbrechen im früheren "Deutsch-Südwestafrika" nicht als Völkermord anerkennen. Zehntausende Herero und Nama waren dort zwischen 1904 und 1908 ums Leben gekommen, als deutsche Truppen einen Aufstand gegen die Kolonialherrschaft blutig niederschlugen.

Einige Herero- und Nama-Vertreter wollen direkt mit Deutschland verhandelnBild: Picture-Alliance/dpa/J. Schmitt-Tegge

Doch 2015 hatte die Bundesregierung eine Kehrtwende gemacht: "Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord", sagte der damalige Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer. Für das Eingeständnis bekam Deutschland im In- und Ausland viel Zustimmung.

Kommt nun eine neue Kehrtwende? Zumindest der deutsche Botschafter in Namibia, Christian Schlaga, verwendete laut der "Namibia Sun" bei einer Rede Ende Oktober ebenfalls das Wort "atrocities". In einer Pressemitteilung vom Juni 2017 sprach die deutsche Botschaft in Windhuk von "Ereignissen" zwischen 1904 und 1908. Detaillierte Fragen der Deutschen Welle zu den Aussagen Kazenambos beantwortete das AA nicht. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es lediglich, die Gespräche mit der namibischen Regierung verliefen "im gegenseitigen Vertrauen und konstruktiv". Auch der deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz wollte unter Hinweis auf die Vertraulichkeit des deutschen Positionspapieres kein Interview geben.

Allerdings sind auch Kazenambos Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Der frühere Jugendminister ist ein scharfer Kritiker seiner eigenen Regierung. Er wünscht, dass sie härter mit Deutschland verhandelt. Bis auf seine eigene Aussage gibt es keinen Beleg dafür, dass er das Papier zu Gesicht bekommen hat.

Angst vor juristischen Folgen

Der Hamburger Kolonialhistoriker Jürgen Zimmerer kann sich indes vorstellen, warum die Bundesregierung bei der Verwendung des Begriffs "Völkermord" vorsichtig sein könnte. "Im Grunde ist es die Angst davor, dass man zu Reparationszahlungen verpflichtet ist und das man einen Präzedenzfall schafft und auch einen Rechtsanspruch, wenn man den Begriff 'Genozid' verwendet", so Zimmerer im DW-Gespräch. Die Bundesregierung steht dagegen auf dem Standpunkt, dass es keinen Rechtsanspruch auf Entschädigungen für den Genozid gibt. Sie hat allerdings angeboten, neben der bereits geleisteten Entwicklungshilfe noch Projekte in vier Bereichen zu fördern: Berufsbildung, Energieversorgung, ein Programm zur Unterstützung mit preiswertem Wohnraum und Hilfe bei der Landreform.

Zehntausende Herero und Nama sollen von den deutschen Truppen getötet worden seinBild: (c) picture-alliance/dpa/F. Rohrmann

Doch Zimmerer glaubt nicht, dass ein Verzicht auf den Begriff "Völkermord" in Namibia gut ankäme: "Es war die ganzen Jahre über so, dass man in Namibia gesagt hat: 'Jenseits aller Forderungen nach Wiedergutmachungen geht es uns darum, dass diese historische Schuld, dass der Umstand anerkannt wird, dass die Herero und Nama von deutschen Kolonial-Truppen ermordet wurden'", so Zimmerer. "Von daher glaube ich, dass eine Abkehr vom Begriff "Genozid" einen Aufschrei in Namibia herbeiführen würde, sollte es sich bestätigen."

Zu den weiteren deutschen Forderungen in dem Papier soll nach Aussagen Kazenambos gehören, dass Vertreter der betroffenen Gemeinschaften in die Verhandlungen einbezogen werden sollen. Bisher sind nur einige Herero- und Nama-Vertreter beteiligt. Andere fordern seit Jahren, dass sie mit der deutschen Regierung direkt verhandeln wollen. Neben Entschädigungen wollen sie dies durch die im Januar in New York eingereichte Klage erzwingen. Kommenden Januar soll es in dem Verfahren eine neue Anhörung geben. Jürgen Zimmerer hält es für möglich, dass die Bundesregierung deswegen ihre Position geändert haben könnte. "Ich nehme an, dass man in Berlin ahnt, dass das Gericht so entscheiden könnte und man versucht, diese Klage auszuhebeln, indem man jetzt sagt, wir wollen, dass die Herero und Nama beteiligt sind, um dieser Klage das Wasser abzugraben", so Zimmerer zur DW.

Denn auch aufgrund der Klage wächst der Druck auf die Bundesregierung: Ursprünglich hatte sie sich gelassen gezeigt. Denn frühere Versuche der Herero- und Nama-Vertreter, gegen Deutschland zu klagen, waren gescheitert. Zudem konnte die Klageschrift der Bundesregierung nach Medienberichten bisher nicht förmlich zugestellt werden. Nach Angaben aus Herero-Kreisen ist diese aber vom US-Außenministerium an die Botschaft in Berlin weitergegeben worden, um sie der Bundesregierung zuzustellen. Bestätigt ist dies allerdings nicht.