Georgescu-Kandidatur abgewiesen - Randale in Rumänien
10. März 2025
Pflastersteine flogen, Café-Gestühl brannte. Nach der Abweisung der Präsidentenkandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu durch die zentrale Wahlbehörde ist es in Rumäniens Hauptstadt Bukarest zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen.
Zuvor hatten Hunderte Anhänger des unter Strafverfolgung stehenden Georgescu am Sonntagabend vor der Wahlbehörde gegen den Ausschluss des Rechtsextremisten demonstriert. Teilnehmer durchbrachen dann Absperrgitter der Polizei, die mit Tränengas reagierte. Randalierer bewarfen die Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern und setzten Möbel der benachbarten Straßencafés in Brand. Sie stürzten zudem den Übertragungswagen eines von ihnen als politisch gegnerisch betrachteten Fernsehsenders um, melden rumänische Medien.
Der kremlfreundliche Politiker Georgescu hatte am 24. November die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien überraschend gewonnen. Das Ergebnis wurde allerdings wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung von Rumäniens höchsten Richtern annulliert. Die Wahl wird nun am 4. Mai wiederholt.
Weitere Ermittlungen
Mehrere mutmaßliche Randalierer seien festgenommen worden, teilte die Polizei mit, ohne Zahlen zu nennen. Weitere Ermittlungen zu möglichen Randalierern seien aufgrund von Video-Aufnahmen vom Ort der Zusammenstöße im Gange.
Kurz vorher hatte die Wahlbehörde Georgescus Kandidatur abgewiesen, unter Berufung auf zwei frühere Beschlüsse des Verfassungsgerichts: Bereits im Herbst 2024 hatte das Verfassungsgericht die Kandidatur einer rechtsextremen Politikerin verboten mit der Begründung, dass diese demokratische Grundwerte verletze. Zweitens bezog sich die Wahlbehörde auf die Annullierung der Präsidentenwahl im Dezember 2024, die das Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten in Georgescus Wahlkampffinanzierung verfügt hatte.
Endgültige Entscheidung bis Mittwoch
Die Entscheidung der zentralen Wahlbehörde vom Sonntag zu Georgescus Kandidatur ist noch nicht rechtskräftig. Der Politiker werde sie vor dem Verfassungsgericht anfechten, sagte einer seiner Berater der Nachrichtenagentur Reuters.
Anfechtungen von Entscheidungen der zentralen rumänischen Wahlbehörde müssen innerhalb von 24 Stunden eingereicht werden. Rumäniens höchste Richter werden voraussichtlich bis Mittwoch entscheiden.
Die rumänische Staatsanwaltschaft hat zudem Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen Georgescu eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.
AR/wa (dpa, afp)
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