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Politik

Gericht: AfD-Rauswurf von Kalbitz unzulässig

19. Juni 2020

Seit seinem Ausschluss aus der AfD vor vier Wochen konnte Andreas Kalbitz seine Ämter als Brandenburger Partei- und Fraktionschef nicht mehr ausüben. Nun erringt der 47-Jährige einen wichtigen juristischen Erfolg.

Gericht erklärt  Rauswurf von Kalbitz aus der AfD für unzulässig
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz nach Angaben des Gerichts seine politischen Tätigkeiten bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben. 

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen ″Heimattreuen Deutschen Jugend″ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei. In diesem Fall habe aber der Bundesvorstand als Exekutive unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden. Die Frage, ob Kalbitz Mitglied in der rechtsextremistischen Organisation "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) gewesen sei, habe für das Gericht dabei keine Rolle gespielt, hieß es weiter.

Vorwürfe stets zurückgewiesen

Kalbitz hatte stets betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Neben Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei.

Der 47-jährige Kalbitz war bis zur Annullierung seiner Mitgliedschaft durch den Bundesvorstand Landesparteichef und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Zwischenzeitlich wurde die Partei von seinen Stellvertretern Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz auch als parteiloser Abgeordneter Mitglied bleiben konnte.

Gemischte Reaktionen aus der Partei

Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, der gegen einen Rauswurf von Kalbitz war, sah sich bestätigt. "Als Jurist habe ich dieses Ergebnis befürchtet. Ich kann daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvorstand appellieren, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen will, da diese offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führt."

AfD-Vize Beatrix von Storch, die für Kalbitz' Rauswurf plädiert hatte, verwies darauf, dass der Hauptantrag von Kalbitz abgewiesen worden sei, weil das Gericht die Entscheidung dem parteiinternen Schiedsgericht überlassen habe. "Lediglich auf den Hilfsantrag hin und bis das Schiedsgericht der Partei entscheiden hat, darf Kalbitz kurzfristig bestimmte Mitgliederrechte wahrnehmen", erklärte Storch.  

hf/fab (dpa, afp)

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