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Politik

Urteil gegen Ex-Präsidentin Park bestätigt

14. Januar 2021

Das Oberste Gericht in Südkorea hat entschieden: Die frühere Staatschefin Park Geun Hye soll 20 Jahre in Haft. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Millionenhöhe.

Südkorea Park Geun-hye
Park Geun Hye während des Gerichtsverfahrens Bild: Ahn Young-Joon/AP Photo/picture alliance

Sechs Monate nach der Verurteilung der früheren südkoreanischen Präsidentin Park Geun Hye zu 20 Jahren Gefängnis wegen Korruption und anderer Verbrechen ist das Urteil rechtskräftig. Zudem bestätigte das höchste Gericht die gegen die Ex-Präsidentin verhängte Geldstrafe und Pfändungsbeschlüsse in Gesamthöhe von umgerechnet etwa 16 Millionen Euro. Mit dem jetzigen Urteil ist das Verfahren gegen die 68-Jährige abgeschlossen.

Park war die erste Frau an der Spitze Südkoreas. Im Dezember 2016 wurde sie vom Parlament wegen der Korruptionsvorwürfe des Amtes enthoben. Danach wurde sie wegen Bestechung, illegaler Annahme von Geldern unter anderem des südkoreanischen Geheimdienstes und Verstößen gegen das Wahlgesetz zu insgesamt 32 Jahren Haft verurteilt. Später wurde dieses Strafmaß um zehn Jahre reduziert. 

Unterstützer der ehemaligen südkoreanischen Präsidentin Park Geun Hye fordern ihre FreilassungBild: Ahn Young-Joon/AP Photo/picture alliance

Solch ein Fall dürfe sich nie wiederholen, hieß es in einer Reaktion des Präsidialamts auf das jetzige Urteil. Der Fall müsse als "historische Lektion" dienen.

Eine Begnadigung ist umstritten

Die Südkoreaner hatten die Tochter des früheren Militärdiktators Park Chung Hee Ende 2012  ins Präsidentenamt des Landes gewählt. Parks Nachfolger im Präsidentenamt ist der sozialliberale Moon Jae In.

Auch Parks Amtsvorgänger Lee Myung Bak (2008 bis 2013) sitzt wegen Korruption eine langjährige Gefängnisstrafe ab. Im vergangenen Oktober hatte das Oberste Gericht eine Haftstrafe von 17 Jahren bestätigt. Zuletzt wurde aus der regierenden Demokratischen Partei die Möglichkeit einer Begnadigung für beide Ex-Staatsoberhäupter ins Spiel gebracht. Präsident Moon hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert. Eine Begnadigung der beiden ist in der Bevölkerung umstritten.

nob/se (dpa, afp, rtr)

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