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Politik

Gericht erlaubt Demo am Hambacher Forst

5. Oktober 2018

Der für Samstag geplante Protest darf nicht verboten werden, so die Richter. Zuvor hatte eine andere Kammer einen einstweiligen Rodungsstopp verhängt. RWE kontert, diese Entscheidung koste hunderte Millionen Euro.

Deutschland Hambacher Forst
Braunkohlegegner haben "Hambi bleibt" auf einen Baum geschrieben (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/O. Berg

Die für diesen Samstag geplante Großdemonstration von Braunkohlegegnern am Hambacher Forst darf trotz Sicherheitsbedenken der Behörden stattfinden. Das Verwaltungsgericht Aachen kippte ein von der Polizei erlassenes Verbot. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren.

Die Richter verwiesen auf einen sogenannten Waldspaziergang mit rund 10.000 Teilnehmern Ende September, bei dem es keine Probleme bei der An- und Abreise gegeben habe. Die Behörden hatten das Demo-Verbot damit begründet, dass bei der erwarteten Teilnehmerzahl von 20.000 Menschen eine "gefahrlose An- und Abreise" nicht garantiert sei. Auch habe man das erforderliche Sicherheitskonzept "nicht zeitgerecht erstellen können". 

Der Tagebau schiebt sich an den Hambacher Wald (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/F. Gambarini

Organisatoren der Protestaktion von Kohlegegnern im rheinischen Braunkohlerevier sind Umweltverbände und eine Anwohnerinitiative. Der Energiekonzern RWE will Bäume im Hambacher Forst roden, um den benachbarten Braunkohletagebau Hambach zu erweitern. 

Rodungsstopp im Eilverfahren

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zuvor im Eilverfahren einem Antrag des Umweltverbands BUND entschieden. Der Energiekonzern RWE darf demnach nicht mit Rodungsarbeiten im Hambacher Wald beginnen, bis über eine Klage des BUND entschieden ist. Eine Rodung würde vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen schaffen und dem BUND den Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abschneiden, hieß es zur Begründung.

Es sei nicht belegt, dass bei einem Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährdet sei. Den Tagebau könne RWE jedoch fortsetzen, solange die Waldflächen nicht in Anspruch genommen würden.

Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst in der vergangenen WocheBild: picture-alliance/Zumapress/J. Grosse

Umweltorganisationen äußerten sich erfreut über das Münsteraner Urteil: "Das ist ein großer Erfolg unserer langjährigen juristischen Bemühungen", sagte der Geschäftsführer des BUND Nordrhein-Westfalen, Dirk Jansen, auf einer Pressekonferenz mehrerer Verbände in Köln. "Wir sind sehr froh."

"Niedriger dreistelliger Millionenbetrag"

Der Energiekonzern RWE erklärte dagegen in einer Stellungnahme, durch den vorläufigen Rodungsstopp entstehe dem Unternehmen ein erheblicher finanzieller Schaden. Man gehe von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr aus. Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung über das Rodungsverbot fallen werde.

In den vergangenen Wochen war der Konflikt um die Rodung des 200 Hektar großen Waldstücks eskaliert. Die Polizei räumte ein Widerstandscamp von Umweltschützern, die sich dort seit 2012 in Baumhäusern verschanzt hatten. Dabei kam ein Blogger ums Leben, als er von einer zwischen zwei Baumhäusern gespannten Brücke abstürzte.  

Muss der Wald überhaupt gerodet werden?

Nach DW-Recherchen kann RWE noch mindestens drei Jahre Braunkohle abbauen, bevor die Bagger den Wald erreichen. Derzeit ist die Kante des Tagebaus Hambach mehr als 300 Meter vom Wald entfernt, meist deutlich über 400 Meter. Die Bagger bewegten sich zuletzt weniger als 120 Meter pro Jahr in Richtung Wald.  

Bei dem Konflikt geht es im Grundsatz um die Frage, ob der Abbau und die Verfeuerung von Braunkohle angesichts des fortschreitenden Klimawandels noch zeitgemäß sind. Prinzipiell will auch die Bundesregierung aus der Kohle-Verstromung aussteigen, strittig ist aber der Zeitpunkt.

jj/mm (dpa, afp, rtr)

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