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Urteil: "Ja, aber" zu Elbvertiefung

9. Februar 2017

Darf die Elbe am Hamburger Hafen noch tiefer und breiter werden? Das Bundesverwaltungsgericht segnet die umstrittene Elbvertiefung zwar grundsätzlich ab - verlangt aber eine Überarbeitung der Pläne.

Baggerschiff im Hamburger Hafen
Noch darf das Flussbett der Elbe am Hamburger Hafen nicht tiefer ausgebaggert werdenBild: picture-alliance/dpa/D. Reinhardt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung müssen überarbeitet werden. Es gebe noch rechtliche Mängel, die von den Behörden nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten. In seiner jetzigen Form sei der sogenannte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. Folglich kann die Ausbaggerung vorerst nicht beginnen. Grund für eine Verzögerung des Projekts sind damit aber nicht Verstöße gegen das
Naturschutz- und Wasserrecht, wie sie Naturschützer beklagt hatten.

Freie Fahrt für Riesenfrachter?

Nach dem Willen der Stadt Hamburg soll das Flussbett der Elbe zwischen Cuxhaven, wo sie in die Nordsee mündet, und dem Containerterminal Altenwerder mit finanzieller Unterstützung des Bundes ausgebaut werden. In Zukunft könnten dann noch größere Frachtschiffe den Hamburger Binnenhafen ansteuern. Er soll für Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle erreichbar sein. Es wäre die neunte Elbvertiefung seit 1880.

Naturschützer fürchten Folgen für Tiere und Pflanzen

Es ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Umweltschützern einerseits und der Stadt Hamburg, der Hafenwirtschaft und Reedereien auf der anderen Seite. Die Umweltschutzverbände BUND und Nabu hatten gegen das Vorhaben geklagt. Sie bezweifeln, dass die Flussvertiefung notwendig ist und befürchten, sie könne sich negativ auf Tiere und Pflanzen auswirken. Sie befürchten außerdem, dass Sturmfluten zunehmen könnten, wenn das Wasser noch schneller fließt und bei Flut höher aufläuft. Damit verbunden wären dann Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

Die Planungen zur Elbvertiefung begannen vor rund 15 Jahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat zweimal mündlich über die Klage verhandelt, zuletzt drei Tage am Stück kurz vor Weihnachten. Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Behörden haben ihre Planungen zudem bereits mehrfach überarbeitet und ergänzt.

Umweltverbände zufrieden mit "Ja, aber"

Die nun getroffene Entscheidung des Gerichts werten die klagenden Umweltorganisationen als Erfolg. Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg, sieht die Behörden nun im Zugzwang. Sie stünden vor einer "Herkulesaufgabe". "Wir halten die Elbvertiefung weiterhin nicht für vertretbar", sagte Braasch. Die Umweltverbände können auch gegen eine nachgebesserte Planung erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

vk/sti (dpa, afp)

 

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