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Urteil gegen "LuxLeaks"-Informanten gekippt

11. Januar 2018

In der "LuxLeaks"-Affäre um Enthüllungen über Steuervorteile für Großkonzerne hat ein Gericht in Luxemburg das Urteil gegen den Whistleblower Antoine Deltour gekippt - nicht aber gegen seinen Mitangeklagten.

Luxemburg | LuxLeaks Prozess
Bild: Getty Images/AFP/J. Thys

Vor dem Cour de Cassation, der Revisionskammer in Luxemburg, haben die "LuxLeaks"-Entüller einen Teilerfolg errungen. Die Verurteilung des Informanten Antoine Deltour (Archivbild, M.) zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe werde aufgehoben, urteilte das Gericht. Eine geringere Strafe für den Mitangeklagten Raphaël Halet wurde dagegen aufrecht erhalten. Er war zur Zahlung von 1000 Euro verurteilt worden. 

Die früheren Angestellten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatten als Hinweisgeber auf dubiose Steuerdeals aufmerksam gemacht: Sie hatten fast 30.000 Dokumente entwendet, die enthüllen, wie internationale Großkonzerne dank Vereinbarungen mit den Behörden in Luxemburg kaum oder nur sehr geringe Steuern zahlten und so Milliardensummen sparten. Die beiden Franzosen gaben die Dokumente 2012 an den Journalisten Edouard Perrin weiter. 

Europaweiter Wirbel

Doch erst die "LuxLeaks"-Enthüllungen des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ zwei Jahre später sorgten europaweit für Wirbel. Dadurch kam damals auch der frisch gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck, der fast zwei Jahrzehnte lang Finanzminister und Regierungschef von Luxemburg war. 

Deltour und Halet waren im März wegen Diebstahls von Dokumenten ihres Arbeitgebers verurteilt worden. Ihre Anwälte hatten angekündigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzufrufen, sollten die Urteile nicht gekippt werden. 

stu/se (afp, dpa)
 

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