1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Versammlungsverbot ist rechtswidrig

28. August 2015

Das Verwaltungsgericht Dresden hält das Versammlungsverbot in Heidenau für rechtswidrig. Die Richter folgten dem Antrag eines Klägers, der zu einer Kundgebung wollte. Endgültig ist diese Entscheidung aber noch nicht.

Flüchtlingsunterkunft in Heidenau (Foto: Deutschland Flüchtlingsunterkunft in Heidenau - Bilder aus der Notunterkunft für Flüchtlinge in Heidenau (Foto: DW, Bernd Grässler)
Bild: DW/B. Grässler

Die Allgemeinverfügung zum Demonstrationsverbot in der sächsischen Stadt Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts hervor. Die Richter gaben damit einem Eilantrag eines Klägers statt, der an einer der geplanten Kundgebungen teilnehmen wollte.

Das zuständige Landratsamt hatte sein für das gesamte Wochenende geltende Demonstrationsverbot damit begründet, es stünden nicht ausreichende Polizeikräfte zur Verfügung, um die öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. Die Behörde verwies dabei auf die fremdenfeindlichen Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende, die sich gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Heidenau gerichtet hatten.

Im Gegenzug zu den rechten Aufmärschen wollte das Bündnis "Dresden Nazifrei" an diesem Freitag ein großes Willkommensfest für Asylbewerber feiern. Zugleich war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren. Daher will das zuständige Landratsamt an dem Versammlungsverbot festhalten und legte beim sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein. Mit einer Entscheidung wird am frühen Abend gerechnet.

Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Besuch in HeidenauBild: Getty Images/AFP/T. Schwarz

Heftige Kritik

Mehrere Politiker vor allem der Grünen und der Linkpartei kritisierten das Versammlungsverbot. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, kündigte an, ungeachtet des Verbots nach Heidenau zu reisen: "Das geht nicht, dass wir jetzt vier Tage lang die Demokratie außer Kraft setzen, weil die sächsische Staatsregierung überfordert ist. Ich fahre dahin und fordere alle auf, die heute nichts Dringendes zu tun zu haben, mitzukommen."

Jetzt begrüßte Özdemir den Gerichtsbeschluss:

Ähnlich äußerte sich die SPD-Politikerin Elke Ferner:

In der vergangenen Woche hatten sowohl Kanzlerin Angela Merkel als auch SPD-Chef Sigmar Gabriel die nahe Dresden gelegene Stadt besucht und den Flüchtlingen ihre Solidarität ausgesprochen. Gabriel hatte die rechtsgerichteten Demonstranten dabei als "Pack" bezeichnet. Daraufhin gab es Bombendrohungen gegen die SPD-Parteizentrale.

Rechter Terror: Klare Kante gegen Neonazis

12:07

This browser does not support the video element.

Diese Formulierung Gabriels will der Bürgermeister Heidenaus, Jürgen Opitz nicht übernehmen. "Ich werde mich schwer hüten, meine Einwohner mit derartigen Eigenschaften zu benennen", sagte er der DW.
Gleichzeitig betonte er, dass es auch viele Menschen gebe, die den Flüchtlingen in Heidenau helfen, die aber "von den Fernsehbildern in dieser Form nicht eingefangen worden sind".
Umso mehr ärgere er sich über den unfreundlichen Empfang der Bundeskanzlerin, die ausgebuht wurde, als sie Heidenau besuchte. "Ich glaube, das ist sehr negativ bei Frau Merkel angekommen", sagte Opitz der Deutschen Welle.
Die Vorgänge in Heidenau finden auch international Beachtung: Der FAZ-Korrespondent in Südostasien, Till Fähnders, postete eine interessante Deutschlandkarte einer malaysischen Zeitung:

mm/pg (dpa/afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen