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Gericht weist Klagen gegen Porsche ab

19. September 2012

Etappensieg für Porsche: Das Landgericht Braunschweig hat Millionenklagen gegen den Sportwagenbauer abgewiesen. Dem Konzern wird Marktmanipulation im Übernahmekampf mit VW vorgeworfen.

VW Porsche (Makenzeichen) (Foto: dpa)
VW Porsche DealBild: picture-alliance/dpa

Zwei Investoren sind vor dem Landgericht Braunschweig mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Volkswagen durch Porsche gescheitert. Die zuständige Zivilkammer wies die Klagen ab. Das Verfahren war der erste Prozess von Anlegern gegen Porsche wegen gescheiterter Aktiengeschäfte aus der Zeit des Übernahmekampfes 2008. Die Kläger hatten behauptet, Porsche habe sie im Jahr 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu Aktiengeschäften verleitet, die dann zu hohen Verlusten führten.

Damals hatte Porsche mit Krediten und unüblichen Aktiendeals ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten, den Wolfsburger Autobauer Volkswagen, zu übernehmen. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was viele Spekulanten anlockte. Porsche hat den Vorwurf der Falschinformation stets zurückgewiesen.

Richter: keine falschen Pressemitteilungen

Der Porsche-Konzern hat beim Übernahmekampf keine falschen Pressemitteilungen verbreitet. Das geht aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Braunschweig hervor. Man könne Porsche in diesem Fall nicht "wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" haftbar machen, entschied das Gericht - selbst wenn das Unternehmen als "Fernziel" schon im Frühjahr 2008 einen Mehrheitsanteil an VW im Sinn gehabt haben sollte. Ein solcher Vorwurf könne sich zudem kaum auf die Porsche Holding SE beziehen, weil sie nicht Herausgeber der VW-Aktien war, sondern Handel damit trieb. Überdies bestehe "kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem angeblichen Schaden des Klägers und eventuell erzielten Gewinnen" der PSE.

Die Ablehnung der Klagen hatte sich schon bei der mündlichen Verhandlung im Juni abgezeichnet. Ein Urteil wegen sittenwidriger Geschäfte wäre "ein schwieriger Akt", stellte der Vorsitzende Richter Stefan Puhle damals fest. Er machte klar, dass der Bundesgerichtshof die Hürden für derartige Urteile extrem hoch angesetzt habe.

Erleichterung bei Porsche

Die Stuttgarter reagierten erleichtert auf den Beschluss, der eine Richtungsentscheidung für drei weitere Prozesse sein könnte. "Die beiden Urteile sind ein positives Signal", erklärte ein Sprecher. "In den weiteren Verfahren, die zum Teil anders gelagert sind, werden wir unsere Rechtsauffassung mit aller Konsequenz vertreten."

Diese Verfahren werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2013 verhandelt werden. die Klagesumme beträgt mehrere Milliarden Euro. Zum Teil ist hier auch VW von den Vorwürfen betroffen. Die Porsche AG, in der das operative Geschäft des Sportwagenbauers gebündelt ist, gehört seit dem 1. August vollständig zum VW-Konzern.

Lo/sti (dapd, afpd, dpa)

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