1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Zschäpe: Egozentrisch und emotionsarm

17. Januar 2017

Ist Beate Zschäpe schuldfähig? Oder muss eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden? Diese Fragen soll ein psychiatrisches Gutachten im NSU-Prozess klären. Die Aussagen des Sachverständigen offenbaren vieles.

Deutschland NSU Prozess Angeklagte Beate Zschäpe in München
Bild: picture-alliance/dpa/P. Kneffel

Im NSU Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat der psychiatrische Sachverständige begonnen, sein mündliches psychiatrisches Gutachten zur Hauptangeklagten Beate Zschäpe vorzustellen. Der forensische Psychiater Henning Saß stellt in seinem Gutachten fest, dass es bei der Hauptangeklagten Beate Zschäpe keinerlei Hinweise auf psychische Erkrankungen oder wesentliche Gesundheitsstörungen gibt. Gleichzeitig stellte er bei der 42-Jährigen eine Neigung zur Verharmlosung fest.

Der Gutachter ging außerdem auf die Biografie Zschäpes ein. Demnach sei sie nach eigenen Aussagen in schwiergen familienären Verhältnissen aufgewachsen und bezeichnete Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als ihre eigentliche Familie. Ihre Schilderungen zu ihrem ursprünglichen Berufswunsch Kindergärtnerin bezeichnete der Sachverständige als auffällig nüchtern, sachlich und emotionsarm. Über ihre Träume und Gemütsbewegungen sei weder in Erklärungen noch über Zeugen etwas zu erfahren gewesen.

Verteidigung kritisiert psychiatrische Ferndiagnose

Der Sachverständige stützt sich bei seinem Gutachten auf Zeugenaussagen und Beobachtungen im laufenden Prozess. Eine direkte Zusammenarbeit mit dem Gerichtspsychiater in Form von Gesprächen hatte Zschäpe mehrfach abgelehnt. Der Psychiater räumte ein, dass direkte Gespräche für das Gutachten besser gewesen wären. Durch das lange Verfahren liege aber dennoch sehr viel Informationsmaterial vor. Ihre Verteidiger hatten deshalb bis zuletzt versucht, die Methodik in Frage zu stellen und die Einvernahme des Gutachters hinauszuzögern. Die Vorwürfe von Zschäpes Verteidigung, es handle sich so nur um eine Ferndiagnose, wies Saß als "tendenziös und irreführend" zurück.

Nach den mutmaßlichen Suiziden von Uwe Böhnhardt (l.) und Uwe Mundlos hatte Beate Zschäpe ähnliche GedankenBild: Imago/teutopress

Saß sagte, bei Zschäpe hätten sich für ihn weder aus den Akten noch aus den zahlreichen Zeugenschilderungen noch aus den verschiedenen Angaben der Angeklagten selbst "Hinweise für wesentliche in diesem Verfahren relevante Gesundheitsstörungen ergeben". Dass es nach dem Auffliegen des NSU und den mutmaßlichen Suiziden der Extremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im November 2011 zwischenzeitlich zu suizidalen Gedanken gekommen sei, sei nachvollziehbar. Schwerwiegende psychische Erkrankungen wie eine Schizophrenie oder Depressionen ließen sich aber nicht feststellen. 

"Neigung zur Verharmlosung"

Auch der von Zschäpe in einer Stellungnahme aus dem Dezember 2015 angegebene starke Alkoholkonsum lasse nicht auf eine Alkoholsucht schließen. So sei von Zeugen kein Hinweis auf ein mögliches Suchtverhalten gegeben worden. Der von ihr selbst geschilderte übermäßige Alkoholkonsum würde ihre Schuldfähigkeit nicht mindern. Und nach der Festnahme Zschäpes habe diese keine Entzugserscheinungen gezeigt, die behandelt hätten werden müssen. Wie der forensische Psychiater sagte, zeigte sich bei Zschäpe schon in jungen Jahren eine verharmlosende Art und Weise. Auch später ließen sich bei ihr "Neigungen zur Verharmlosung und zur Verlegung der Verantwortlichkeit nach außen" nachweisen. Auf der anderen Seite gebe es bei Zschäpe "Hinweise für egozentrische, wenig empathische und externalisierende Züge", sagte Saß.

Eine Ende des Prozesses in Sicht?

Das Gutachten ist noch nicht abgeschlossen. Die entscheidenden Fragen nach der Einschätzung zur Schuldfähigkeit und zu einer möglichen Sicherungsverwahrung werden erst für Mittwoch erwartet. Mit dem psychiatrischen Gutachten dürfte die Schlussphase des seit Mai 2013 laufenden Prozesses um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) eingeleitet sein. Auf Grundlage der Expertise wird das Gericht in seinem Urteil entscheiden, ob bei der 42-Jährigen während der NSU-Mordserie mit zehn Toten eine volle Schuldfähigkeit vorlag und ob bei ihr eine Wiederholungsgefahr vorliegt. Sollte der Gutachter eine Wiederholungsgefahr sehen, könnte das Gericht auch entscheiden, dass Zschäpe in Sicherungsverwahrung genommen wird und damit eine mögliche Haftstrafe erheblich verlängert wird. Bereits im Vorfeld war bekannt geworden, dass Saß die Angeklagte für voll schuldfähig hält. Schon im Dezember sollte das psychiatrische Gutachten vorgestellt werden, es wurde aber durch eine Reihe von Anträgen seitens der Verteidigung verzögert. 

Zschäpe ist als Mittäterin bei der NSU-Mordserie mit zehn Toten sowie bei zwei Bombenanschlägen und einem guten Dutzend Überfällen angeklagt. Sie soll laut Anklage der Bundesanwaltschaft nicht direkt an den Taten beteiligt gewesen sein, aber durch ihr Mitwirken geholfen haben, dass das NSU-Trio jahrelang unerkannt im Untergrund leben und Böhnhardt und Mundlos ihre Taten verüben konnten.

pab/hk (afp, dpa, br)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen