1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Neues Gesetz gegen illegalen Handel mit Kulturgütern kommt

22. April 2015

Terroristische Organisationen verdienen Millionen mit dem Verkauf geraubter Kulturschätze. Ab 2016 will Deutschland mit Hilfe eines neuen Gesetzes den illegalen Handel unterbinden.

Irak Isin Raubgrabungslöcher Bild: Margarete van Ess/DAI/UNESCO
Bild: Margarete van Ess/DAI/UNESCO

Das geplante Gesetz gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) kündigte am Mittwoch an, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorzulegen.

Die Bundesregierung plant angesichts der Plünderungen archäologischer Stätten in Kriegs- und Krisengebieten schärfere Kontrollen für die Einfuhr von Antiken. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, regte an, über ein zeitlich begrenztes Asyl für bedrohtes syrisches und irakisches Kulturgut nachzudenken. Der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, nannte das Gesetz einen wichtigen Schritt, um den illegalen Handel zu unterbinden. Zugleich begrüßte er die deutsch-irakische Initiative für eine UN-Resolution gegen die Zerstörung des Kulturerbes im Irak. Sein Haus kooperiere bereits intensiv mit den Kulturbehörden vor Ort, sagte der Stiftungspräsident. "So unterstützen wir ganz konkrete Schritte zur Sicherung und Restaurierung von Museumsobjekten und bilden irakische Fachleute für die Zeit des Wiederaufbaus aus."

Schärfere Kontrollen für die Einfuhr von Antiken

Bereits 1970 wurde eine UNESCO-Konvention verabschiedet, in der sich die Weltgemeinschaft zum gemeinsamen Kulturgutschutz verpflichtete. Deutschland unterzeichnete diese als eines der letzten Länder erst im Jahr 2007. Die Umsetzung dieser Konvention führte laut Kulturstaatsministerin Grütters zu "laxen Einführungsbestimmungen". Es galt ein Listenprinzip: Herkunftsländer von Beutekunst waren aufgefordert, der Bundesregierung Kulturgüter von "nationaler Bedeutung" zu melden, die dann in einer Liste im Bundesanzeiger veröffentlicht werden sollten. Acht Jahre später sind Funde aus Raubgrabungen nirgendwo gelistet, kein einziges Objekt wurde je an ein Herkunftsland zurückgegeben. Denn jene wissen oft gar nicht, welche Stücke bei ihnen aus dem Boden geholt wurden.

Nach Angaben von Grütters sollen künftig wichtige Informationen über den Kulturgutschutz auf einer gemeinsamen Internetseite von Bund und Ländern gesammelt werden (www.kulturgutschutz-deutschland.de). "Klare Angaben zur Herkunft und Provenienz eines Objektes beim An- und Verkauf sind das A und O", sagte sie. Dies könne auch das Ansehen des Kunsthandelsstandorts Deutschland stärken.

so/sti (dpa , Bundesregierung)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen

Mehr zum Thema

Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen