1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Gesetze gegen Antisemitismus werden verschärft

18. Juni 2021

Erst hatte sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, eine Einbürgerung nach antisemitischen Taten zu verbieten. Nun zogen die Länder-Innenminister nach.

Innenministerkonferenz in Rust
Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg (Mitte) Bild: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen noch entschlossener gegen Antisemitismus in Deutschland vorgehen. "Wir werden das Strafmaß bei antisemitischen Straftaten empfindlich anziehen", kündigte der baden-württembergische Ressortchef Thomas Strobl zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK) im badischen Rust an.

Zudem sollten bundesweit einheitliche Vorgaben und Standards für antiisraelische Demonstrationen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen erarbeitet werden. Dies könne auch zum Verbot einer Kundgebung führen. Es werde kein Antisemitismus geduldet, der "unter dem Deckmantel der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch die Straßen weht", sagte Strobl.

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer nahm an der Konferenz seiner Länderkollegen teilBild: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

"Wir sind dankbar, dass jüdisches Leben bei uns stattfindet und stellen uns allem entgegen, was sich gegen jüdisches Leben in unserem Land richtet", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz. Zur nächsten IMK-Sitzung im Herbst in Stuttgart soll auch der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, eingeladen werden.

Straftaten präziser erfassen

Geplant ist auch, antisemitische Straftaten in der Polizeistatistik präziser zu erfassen. Bislang werden solche Taten bei nicht eindeutiger Ursache automatisch dem Rechtsextremismus zugeordnet. "Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sind die größte Bedrohung", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer in Rust. Da solle nichts relativiert werden. Es gebe aber auch Antisemitismus etwa aus dem Islamismus. Das müsse "noch präziser" erfasst werden.

Auch geringfügige Gesetzesverstöße sollen zählen: CDU-Politiker Mathias Middelberg (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/M. Skolimowska

Bereits zuvor hatte sich die Regierungskoalition im Bund auf einen von der Union geforderten Ausschluss der Einbürgerung nach antisemitischen Taten geeinigt. Auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen mit antisemitischem Hintergrund könne die Einbürgerung damit künftig verwehrt werden, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg der "Bild"-Zeitung. Die SPD-Fraktion bestätigte die Einigung auf Anfrage.

SPD zunächst skeptisch

"Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern", sagte Middelberg der "Bild". Er hatte die Verschärfung des Einbürgerungsrechts kürzlich vorgeschlagen, war aber beim Koalitionspartner SPD zunächst auf Skepsis gestoßen. 

nob/jj (epd, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen