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Politik

Mehr Zeit für Asyl-Widerrufsprüfungen

2. März 2019

Zwischen 2015 und 2017 kamen die Mitarbeiter beim Flüchtlingsamt BAMF kaum mit dem Bearbeiten der Asylanträge hinterher. Nun müssen die Entscheidungen aus diesen Jahren überprüft werden. Die Frist soll verlängert werden.

Registrierung von Flüchtlingen
Warten, um überhaupt erst eine Wartenummer zu bekommen - 2015 Realität bei RegistrierungsstellenBild: Imago/IPON

Normalerweise muss der Schutzstatus eines anerkannten Flüchtlings spätestens drei Jahre nach der Ausgangsentscheidung überprüft werden. Diese Frist soll verlängert werden, um eine erneute Überlastung des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu verhindern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete das Bundesinnenministerium zur Abstimmung an die anderen Ressorts weiter, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

Demnach soll je nach Datum der Anerkennung die Prüffrist auf vier bis fünf Jahre verlängert werden. Dies gelte aber nur für die Asylentscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017 , in denen überdurchschnittlich viele Anträge gestellt wurden.

Syrische Flüchtlinge in Deutschland

03:06

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BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte schon im Herbst vergangenen Jahres bei einer Anhörung im Bundestag darauf hingewiesen, dass seine Behörde bis Ende 2020 rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen habe. Sommer bat wiederholt um eine Fristverlängerung - sonst drohe dem Amt eine abermalige Überlastung.

Falls die Behörde die Frist für eine Widerrufsprüfung verstreichen lässt, würden Flüchtlinge eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen, ohne dass ihre Fälle noch einmal begutachtet worden wären.

Voraussetzung für Asylberechtigung noch gegeben?

Innerhalb der Frist kontrolliert das BAMF, ob die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings immer noch so ist, dass er nicht zurückkehren kann. Außerdem ist die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung auch ein Anlass abzufragen, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Das ist inzwischen einfacher, da die Flüchtlinge seit Dezember verpflichtet sind, für die Überprüfung noch einmal beim BAMF zu erscheinen.

Die Registrierung von Flüchtlingen erfolgte im Herbst 2015 wegen des großen Andrangs auch in improvisierten StellenBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Im Jahr 2018 gab es rund 85.000 Entscheidungen bei Widerrufsprüfungen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurde in weniger als 1000 Fällen die Entscheidung zulasten der betroffenen Person gefällt.

Die Arbeitsbelastung im BAMF war zwischen 2015 und 2017 aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern enorm. Das führte auch zu Fehlentscheidungen. Schlagzeilen machte der deutsche Soldat Franco A., der als syrischer Flüchtling anerkannt worden war.

ust/jj (dpa, kna, afp, bamf.de)

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