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Politik

Ging deutscher Trojaner illegal an Türkei?

5. September 2019

Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Hersteller von Spionagesoftware wegen eines mutmaßlichen illegalen Verkaufs. Mit dessen Trojaner soll die Türkei die Oppositionspartei CHP ausspioniert haben.

Symbolbild: Trojanisches Pferd in Troja, Türkei
Das Holzpferd von Troja in der heutigen Türkei (hier ein Nachbau) wurde namensgebend für Spionage-SoftwareBild: picture-alliance/imagesandstories

Die Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen gegen Geschäftsführer und Mitarbeiter der Softwarefirma FinFisher und zweier weiterer Unternehmen aufgenommen. Sie werden verdächtigt, gegen das Außenhandelsgesetz verstoßen zu haben, hieß es aus dem Gericht. Zuvor hatten NDR, BR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Das Unternehmen äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.

Es geht um Handys der türkischen CHP

Dabei geht es um einen brisanten Fall: Die Software soll laut der Medienberichte 2017 mutmaßlich dazu genutzt worden sein, Handys von Oppositionspolitikern in der Türkei auszuspähen. Konkret soll es sich um Teilnehmer des "Marschs für Gerechtigkeit" handeln, mit dem die größte Oppositionspartei CHP gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan Flagge gezeigt hatte. Schon 2018 hätten Quellcode-Analysen der Nichtregierungsorganisation "Access Now" und der Ruhr-Universität Bochum ergeben, dass es sich bei der verwendeten Software um "Finspy" von FinFisher gehandelt hatte. Damals habe das Bundeswirtschaftsministerium erklärt, eine entsprechende Exportlizenz nicht erteilt zu haben.

Dem türkischen CHP-Oppositionsführer Kemal Kilicdaroglu (Mitte, mit weißem Hemd und Schild) schlossen sich 2017 Tausende anBild: picture-alliance/abaca/Depo

Eine Reihe deutscher Nichtregierungsorganisationen, darunter Netzpolitik.org, das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) und die deutsche Sektion von Reporter ohne Grenzen (ROG) hat inzwischen Anzeige erstattet. "In unterdrückerischen Staaten folgt auf digitale Überwachung oft Haft und Folter. Trotzdem lehnen Softwarefirmen die Verantwortung dafür ab", sagte ECCHR-Juristin Miriam Saage-Maass. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte: "Es ist unerhört und nicht akzeptabel, dass eine deutsche Spähsoftware gegen Journalisten und Oppositionelle in der Türkei benutzt wurde."

Trojaner sind "Dual Use"-Produkte

FinFisher stand in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik, ihre Software auch an unterdrückerische Staaten zu verkaufen. Laut Netzpolitik.org könnte der Export ohne Genehmigung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Spionagesoftware gilt als "Dual Use"-Produkt, dass zu zivilen wie militärischen Zwecken eingesetzt werden kann. Ansonsten fallen etwa bestimmte Chemikalien in diese Kategorie. Dem Export eines "Dual Use"-Produktes in ein Nicht-EU-Land muss die Bundesregierung zustimmen.

ehl/qu (rtr, ap, dpa, SZ, Netzpolitik.org)

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