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Glyphosat-Entschädigung: Zwei Milliarden sind zu viel

19. Juli 2019

Eine Rekordsumme hatte ein krebskrankes Ehepaar in den USA gegen den Bayer-Konzern erstritten, doch der ging in Berufung. Nun stellte ein Gericht in Kalifornien fest: die Kläger müssen sich bescheiden.

USA Glyphosat-Prozess
Alva Pilliod (links) und Alberta Pilliod (zweite von rechts) mit ihren Rechtsanwälten Bild: picture alliance/dpa/AP/P. Elias

In einem Gerichtsverfahren um die Risiken des Unkrautvernichters Glyphosat hat Bayer einen Etappensieg errungen. Die Strafe von zwei Milliarden Dollar, die eine Jury dem krebskranken Ehepaar Alva und Alberta Pilliod zugestanden hatte, wird der deutsche Konzern so wohl nicht zahlen müssen. Ein Gericht in Kalifornien bezeichnete den Schadenersatz in dieser Höhe für ungesetzlich. Er gehe über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinaus.

Sollten die Kläger keinen deutlich niedrigeren Schadenersatz akzeptieren, werde das Gericht ein neues Verfahren anordnen. An diesem Freitag haben die Richter in Oakland zu einer Anhörung geladen.

250 Millionen statt 2050 Millionen

Das Ehepaar Pilliod macht die jahrzehntelange Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup der Bayer-Tochter Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich. Der Strafschadenersatz könne maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes betragen, urteilte das Gericht in Oakland. Die Jury hatte Bayer zu einem Schadensersatz von 50 Millionen Dollar und einem Strafschadenersatz von zwei Milliarden Dollar verurteilt. Davon könnten demnach höchstens 250 Millionen Dollar insgesamt übrig bleiben.

Die Verwendung dieses Unkrautvernichters habe sie krank gemacht, argumentieren die PilliodsBild: Reuters/B. Tessier

"Mit seiner vorläufigen Entscheidung schlägt das Gericht vor, die Schadenersatzzahlungen zu reduzieren. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte Bayer. Der Pharma- und Agrarchemiekonzern werde nach einer endgültigen Entscheidung des Gerichts eine detaillierte Stellungnahme abgeben.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert - von rund 80 auf etwa 25 Millionen Dollar. Auch er hielt den Anteil des sogenannten Strafschadenersatzes für zu hoch. Dieser existiert im deutschen Recht so nicht. Im US-Recht wird er als zusätzliche Sanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt. Bayer kündigte in diesem Verfahren bereits an, in Berufung zu gehen.

rb/lh (dpa, rtr)

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