1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

US-Gericht lehnt Google-Zerschlagung ab

3. September 2025

Das Verfahren gegen den Internet-Riesen gilt als "Prozess des Jahrzehnts" in den Vereinigten Staaten. Dem nun getroffenen Urteil ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus.

Logo am Hauptsitz von Google in Mountain View/Kalifornien
Milliarden Suchanfragen pro Tag: Google wurde durch seine gleichnamige Suchmaschine bekanntBild: Justin Sullivan/Getty Images

Die US-Regierung ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, eine Zerschlagung des Internet-Riesen Google zu erwirken. Der mit dem Fall befasste Richter Amit Mehta urteilte in Washington, dass das Unternehmen nicht gezwungen werden sollte, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, betonte Mahta.

Nicht exklusiv, aber prominent

Zugleich untersagte er Google in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste - das betrifft neben Chrome etwa die Web-Suche und die KI-Software Gemini. Allerdings wird Google andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Apple bekommt Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle.

Auswahl-Zwang in der EU: Welche Suchmaschine darf's denn sein? (Screenshot)Bild: Screenshot

In der Europäischen Union werden Browser-Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie verwenden wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA, der stillschweigend getroffene Voreinstellungen verhindern soll, lehnte der Richter jedoch ab.

Google muss Daten mit Konkurrenz teilen

Einige Daten aus seiner Suchmaschine wird Google laut Gerichtsentscheid wohl mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern. Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen.

Der Google-Konzern teilte mit, man müsse das Urteil noch analysieren. Man sorge sich darum, welche Folgen das Teilen von Suchmaschinen-Informationen für den Datenschutz haben könnten. Schon zuvor hieß es, Google wolle in Berufung gehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher noch Jahre vergehen.

wa/fab (dpa, rtr, afp)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen