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Politik

Grüne: Maghreb-Staaten nicht sicher

18. Juli 2018

Grünen-Parteichef Robert Habeck unterstützt die von der Bundesregierung geplante Einstufung Marokkos, Tunesiens und Algeriens als sichere Herkunftsstaaten nicht. Vielen Menschen drohe dort weiter Verfolgung und Haft.

Flughafen Leipzig/Halle Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
Abschiebung unter Polizeikontrolle am Flughafen Leipzig/Halle (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

In den drei nordafrikanischen Staaten seien Journalisten, Minderheiten und Homosexuelle noch immer nicht sicher vor Verfolgung und Haft, sagte Robert Habeck den im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zusammengeschlossenen Zeitungen. Er verwies auf Berichte über Folter und unfaire Gerichtsverfahren. "Daher sehe ich nicht, dass diese Staaten sicher sind", sagte Habeck.

Der Grünen-Politiker warf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsstaaten von eigenen Fehlern ablenken zu wollen. Es passe "dem Innenminister natürlich gut in den Kram", den Gesetzentwurf "ausgerechnet jetzt einzubringen", sagte Habeck dem RND mit Blick auf die juristisch umstrittene Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien. "Der Innenminister hat einen handfesten Skandal um eine Abschiebung an den Gerichten vorbei am Hacken, und schon tauchen die sicheren Herkunftsländer auf. Probleme löst man anders", sagte Habeck. Sami A. war trotz eines gerichtlichen Abschiebeverbots nach Tunesien abgeschoben worden.

Robert Habeck wirft Innenminister Seehofer Ablenkungsmanöver vorBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Neuer Versuch mit geringer Chance

Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch bei einer Kabinettssitzung einen neuen Anlauf zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten unternehmen. Dabei sollen die Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Gleiches soll auch für Georgien gelten, wie aus dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministers hervorgeht.

Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit geringen Asylchancen der Bewerber aus diesen Staaten. Mit dem Gesetz sollen die Asylanträge von Menschen aus den vier Ländern im beschleunigten Verfahren behandelt werden. Die Koalition erhofft sich dadurch auch schnellere Rückführungen. Das Innenministerium verweist darauf, dass im Jahr 2017 die Anerkennungsquote für Menschen aus Georgien nur 0,6 Prozent, bei Algeriern zwei Prozent, bei Marokkanern 4,1 Prozent und bei Tunesiern 2,7 Prozent betragen habe.

Es ist nicht das erste Mal, dass die große Koalition die drei Maghreb-Staaten entsprechend einstufen will. Ein Gesetz dazu war schon in der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen worden, scheiterte aber im März 2017 am Widerstand der Grünen im Bundesrat. Die große Koalition ist auch dieses Mal in der Länderkammer auf die Hilfe der Grünen angewiesen.

Afghane möglicherweise unrechtmäßig abgeschoben

Nach der umstrittenen Abschiebung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. ist laut einem Bericht des NDR erneut ein Flüchtling womöglich rechtswidrig in sein Heimatland zurückgeführt worden. Bei dem jüngsten Abschiebeflug nach Afghanistan am 3. Juli sei ein 20-Jähriger an Bord gewesen, der nicht hätte abgeschoben werden dürfen, meldete der Sender. Das Asylverfahren des Mannes war demnach noch nicht beendet. Das Bundesinnenministerium räumte "Verfahrensfehler" ein.

qu/cvo (afp, dpa, rtr)

 

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