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Grünes Licht für Frauenquote in Vorständen

20. November 2020

Schon im Koalitionsvertrag haben Union und SPD eine Förderung von Frauen in Führungspositionen verabredet. Nach langem Ringen gibt es nun einen Kompromiss. Nächste Woche soll endgültig entschieden werden.

Symbolbild Frauenquote
Aktuell liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 7,6 ProzentBild: picture-alliance/dpa/T.Kleinschmidt

Die schwarz-rote Koalition hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. Die Quote ist ein wesentlicher Punkt im sogenannten Führungspositionen-Gesetz - damit soll es erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen geben.

In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Vorstands-Mitgliedern muss demnach künftig ein Mitglied eine Frau sein. Das teilten Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Staatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) mit. Der Kompromiss soll in der kommenden Woche den Koalitionsspitzen zur Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, so dass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen könne, sagte Lambrecht.

Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD hat sich zudem darauf geeinigt, dass es für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes eine Aufsichtsratsquote von Frauen über mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen geben soll. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Quote von Frauen eingeführt werden.

Ein Erfolg für die Frauen

Lambrecht erklärte, Frauen trügen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. "Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst."

Widmann-Mauz unterstrich, der Bund gehe auf dem Weg zu mehr Frauen an der Spitze mit gutem Beispiel voran. Mit abgestuften gesetzlichen Vorgaben für Vorstände und Aufsichtsräte würden unterschiedliche Gegebenheiten in privaten und öffentlichen Unternehmen berücksichtigt. Die stellvertretende Unionsfraktionschefin Nadine Schön (CDU) nannte die Vereinbarung einen Meilenstein.

Die Unionsfraktion hatte darauf gedrängt, dass es auch einen Fortschritt dort gibt, wo viele Frauen arbeiten - im Gesundheits- und Sozialbereich. In Vorständen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen seien nur 14 Prozent Frauen vertreten. Deshalb werde dort künftig bereits bei Vorständen mit zwei Personen mindestens ein Platz mit einer Frau besetzt. In der Union hieß es, Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) habe sich besonders für die Einigung stark gemacht.

Die Besten in gemischten Teams

Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "historischen Durchbruch". Weil sich freiwillig nichts tue, seien Vorgaben nötig, um voranzukommen. "Wir schöpfen alle Potentiale unseres Landes aus, damit die Besten in gemischten Teams erfolgreicher sein können."

Bild: Colourbox

Laut einem kürzlich veröffentlichten Gutachten im Auftrag der Bundesregierung hatten freiwillige Selbstvorgaben kaum Effekte auf die Frauenquote bei Vorständen. Im Auftrag des Familien- und des Justizministeriums war untersucht worden, welche Auswirkungen das 2015 verabschiedete Gesetz zu Frauen in Führungspositionen bislang hat. Demnach liegt der Frauenanteil bei Vorständen der betroffenen Unternehmen aktuell bei 7,6 Prozent.

Union und SPD hatten schon im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Gesetz zu Frauen in Führungspositionen verabredet. Anfang des Jahres legten Giffey und Lambrecht einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Nach Differenzen hatten die Spitzen der Koalition im Sommer die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu dem Thema beschlossen.

haz/ack (dpa, epd, kna)

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