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Grünes Licht für Klimaschutzgesetz

12. Mai 2021

Die Bundesregierung hat auf Druck des Verfassungsgerichts und angesichts neuer EU-Vorgaben schärfere Klimaziele beschlossen. Es geht vor allem um die Kürzung der Treibhausgase.

Symbolfoto Klimaschutz-Schild und CO2-Verbotsschild vor Geldscheinen
Grün für Klimaschutz, rot für CO2 im BundeskabinettBild: picture-alliance/Bildagentur-online/Ohde

Konkret bedeutet das bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Das legt das nun vom Kabinett gebilligte Klimaschutzgesetz  fest. Bisher betrug die Vorgabe 55 Prozent. Außerdem muss demnach Deutschland schon 2045 statt 2050 klimaneutral sein, also praktisch überhaupt kein CO2 mehr in die Atmosphäre blasen.

Keine Zukunft für die Kohle

Den größten Teil der neuen Einsparungen bis 2030 soll der Energiesektor bringen. Es gilt damit als sicher, dass die Kohlemeiler deutlich früher abgeschaltet werden müssen als 2038, was die Regierung bisher als spätestes Datum festgelegt hatte.

Die Europäische Union hatte das Klimaziel bis 2030 für die Gemeinschaft auf 55 Prozent von 40 Prozent angehoben. Daher hätte Deutschland seine Vorgaben ohnehin anpassen müssen. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht vor kurzem geurteilt, dass das alte Klimagesetz von 2019 die jüngere Generation benachteilige.

Greenpeacen-Aktivisten protestierten vor dem Kanzleramt Bild: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance

Bis 2030 sehe dieses Gesetz zuwenig Einsparungen vor, so dass danach umso mehr geleistet werden müsse, damit Deutschland seine internationalen Verpflichtungen einhalten könne. Dies sei unfair, da die Hauptlast so auf eine spätere Generation verlagert werde. 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte in der ARD, das Gesetz sei ein "wirklich wichtiger Rahmen", da es Klimaschutz rechtlich verbindlich mache. "Niemand kann sich mehr wegducken können."

Das jetzt vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz muss aber noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.

haz/ml (rtr, dpa, epd)

 

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