Grünes Licht für Stammzellen-Patent
18. Dezember 2014Im Umkehrschluss gilt das bestehende EU-weite Verbot eines Patents auf menschliche Embryonen also nur dann, wenn sich aus den benutzten Stammzellen auch ein Mensch entwickeln kann.
Zellen, die das trotz Stimulation "in keinem Fall" können, sind auch keine "menschlichen Embryonen", stellt der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg fest. Damit sei die Verwendung eines solchen Organismus zu industriellen oder kommerziellen Zwecken grundsätzlich patentierbar. Der Gerichtshof entsprach damit dem vorherigen Antrag des Generalanwaltes.
Britisches Gericht verwies Klage nach Luxemburg
Das britische Patentamt (Intellectual Property Office - IPO) hatte zuvor eine Anmeldung von zwei Patenten der International Stem Cell Corporation (ISCO), einer kanadischen Firma, zurückgewiesen, mit der unbefruchtete menschliche Eizellen durch ein Verfahren namens Parthenogenese zur Weiterentwicklung angeregt werden können. Das IPO hatte sich auf ein früheres Urteil des Gerichtshofes berufen, nach dem Methoden, die die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten, nicht patentierbar seien.
Daraufhin hatte ISCO auf Patentierung geklagt und das Britische UK High Court of Justice die Angelegenheit an den EuGH mit Bitte um Klärung verwiesen. Nun hat ISCO gute Chancen auf ein Patent in der EU für ein Verfahren zu Herstellung pluripotenter Stammzellen.
Dies sind Stammzellen, die sich zu jeder beliebigen Körperzelle entwickeln können, nicht aber zu einem Menschen. Wegen ihrer Vielseitigkeit gelten sie als besonders geeignet für die Behandlung verschiedenster Krankheiten, etwa Parkinson.
Die ISCO erzeugt die pluripotenten Stammzellen aus sogenannten Parthenoten. Das sind unbefruchtete Eizellen, bei denen durch eine Verbindung von chemischer mit mechanischer oder elektrischer Stimulierung die Zellteilung angestoßen wurde. Weil solchen Parthenoten das männliche Erbgut fehlt, können sie sich aber nicht zu einem Menschen entwickeln.
fs (afp)