Grenzstreit als Stolperstein
29. Januar 2009Seit der Unabhängigkeit Sloweniens und Kroatiens Anfang der 1990er ist die Grenzziehung zwischen diesen Staaten nicht geklärt. Es geht um die Grenze zu Lande und zu Wasser. Umstritten ist insbesondere Sloweniens Anliegen, direkten Zugang zu internationalen Gewässern zu bekommen. Dies will Zagreb Ljubljana nicht einräumen, da Kroatien die Hoheit über den Meeresgürtel im Grenzgebiet nicht aufgeben möchte.
Brüssel will helfen
Der Streit hat sich mittlerweile zugespitzt. Slowenien, das EU-Mitglied ist, blockiert die Annäherung Kroatiens an Brüssel. Kroatien wiederum möchte noch in diesem Jahr die Beitrittsverhandlungen abschließen. EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn veranlasste nach seinem jüngsten Kroatien-Besuch, den beiden Streitparteien die Unterstützung der EU in dieser Frage anzubieten. Namentlich schlug er den finnischen Diplomaten Martti Ahtisaari oder den französischen Juristen Robert Badinter als Schlichter vor. Bislang aber hat keine Seite das Angebot angenommen.
Bilaterale Verhandlungen haben noch keine endgültige Lösung ergeben. Im August 2007 hatten die Premierminister beider Länder eine Grundsatz-Übereinkunft getroffen: Über alle Punkte, in denen bilateral keine Einigung erzielt werden kann, soll vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag entschieden werden. Zugleich wurde eine gemischte kroatisch-slowenische Kommission eingerichtet, um ein Schiedsverfahren wegen des Grenzstreits vorzubereiten.
Streit über Grundsätze
Diese Kommission hat nun ihre Arbeit beendet. Die Vertreter der beiden Parteien sind mit dem Ergebnis ihrer Arbeit zufrieden und finden, dass viel abgearbeitet wurde. Allerdings konnte in zwei Kernpunkten keine Übereinkunft erzielt werden. Ungeklärt geblieben ist das so genannte Grundsatzprinzip. Das heißt, ob der Fall an den Internationalen Gerichtshof gehen soll, was Kroatien favorisiert, oder ob er, wie von Slowenien vorgeschlagen, bilateral mit Unterstützung der EU-Kommission gelöst werden soll. Des Weiteren ist offen geblieben, ob eine Schiedsinstanz nur über die Grenzziehung in der Adria entscheidet oder auch über die von Kroatien eingeführte Fischereischutzzone. (md)