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Griechenland im Spareifer

14. Dezember 2012

Das Land meint es erst mit den Reformen: Im Gegenzug für die gebilligten Hilfskredite steht in Griechenland nun die Umsetzung der neuen Steuerreform bevor. Der Gesetzentwurf ist bereits geschrieben.

Eine Euro-Münze vor dem Parlament in Athen (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Pleite ist vorerst abgewehrt: Insgesamt 49,1 Milliarden Euro soll das Land an Finanzhilfen bekommen, das haben die Euro-Finanzminister am Donnerstag auf einer Sondersitzung beschlossen. Doch nun sind die Erwartungen an Griechenland groß. Der marode Haushalt muss saniert werden, eine Steuerreform ist fällig.

Griechenland erhebt Steuern auf Aktionsgeschäfte

In einem ersten Schritt will die Regierung des krisengeschüttelten Euro-Landes künftig Kapitalgewinne aus Aktiengeschäften besteuern. Mit der Maßnahme will Athen seinen internationalen Geldgebern entgegenkommen. Die Einnahmen aus der neuen Besteuerung solle helfen, den maroden Haushalt des Landes sanieren. Das geht aus einem Gesetzesentwurf zur Steuerreform vom Donnerstag hervor.

Ab April 2013 sollen die Gewinne aus Aktiengeschäften an der Athener Börse mit 20 Prozent besteuert werden. Der Steuersatz, der auf Unternehmensgewinne erhoben wird, soll zugleich von gegenwärtig 20 Prozent auf 26 Prozent angehoben werden. "Das vorgeschlagene Gesetz ist Teil eines breiteren Plans zur Schaffung eines fairen und effektiven Steuersystems", teilte das Finanzministerium mit.

Reform des Steuersystems

Griechen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 42.000 Euro müssen künftig mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent rechnen. Demnach soll der jüngste Vorstoß die bisherige Regelung ersetzen, die einen Spitzensteuersatz von 45 Prozent auf Jahreseinkommen von über 100.000 Euro vorsah. Konkret geht es um eine Vereinfachung des griechischen Steuerrechts: Die derzeit acht Steuerklassen sollen künftig auf drei reduziert werden - mit einer Staffelung der Steuersätze bei 22 Prozent, 32 Prozent und 42 Prozent. Vom neuen System sollen vor allem Griechen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 25.000 Euro profitieren.

rbr/kle (dpad, rtr)

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