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Politik

Gesetzespaket zu Asyl und Migration gebilligt

4. Juni 2019

CDU/CSU und SPD haben sich auf Änderungen an mehreren Gesetzesvorhaben zu Migration und Asyl verständigt. Nach Angaben der Fraktionsspitzen soll der Bundestag noch in dieser Woche über das Gesetzespaket abstimmen.

Deutschland Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt | männliche Asylbewerber
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Der Rücktritt der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles und die damit verbundenen Spannungen in der großen Koalition in Berlin haben die Fachpolitiker der Regierungsparteien nicht davon abgehalten, in einigen Konfliktfeldern der Asyl- und Migrationspolitik endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Die jüngste Einigung über die Gesetzentwürfe gaben der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sowie die Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz (CSU) in Berlin bekannt. Die Regierungsparteien hatten wochenlang um Kompromisse gerungen. Frei sprach von einem "guten Kompromiss". Es sei gelungen, bei insgesamt acht Migrationsgesetzen zu einer Einigung zu kommen. Zum einen seien damit Voraussetzungen geschaffen worden, um die Migration in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, zum anderen werde illegale Migration erschwert.

In dem Paket enthalten sind unter anderem ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, das im Kern darauf abzielt, Deutschland für Nicht-EU-Ausländer mit einer Berufsausbildung attraktiver zu machen, sowie ein Gesetz zur schnelleren Abschiebung, das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Högl erklärte, Menschen aus Drittstaaten seien mit dem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz eingeladen, "bei uns einen Arbeitsplatz aufzunehmen, weil wir wissen, dass unsere Wirtschaft auf die Einwanderung angewiesen ist". Zugleich müssten diejenigen "unser Land verlassen, die sich nicht an Gesetze halten". Flüchtlinge, die sich gut in Deutschland eingefunden hätten, werde aber mit dem Gesetz zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung eine "gute Perspektive" geboten.

Flüchtlingshilfe in Leipzig

02:49

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Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht erweiterte Haftgründe für Ausländer vor, bei denen die Behörden vermuten, dass sie vor einer geplanten Abschiebung untertauchen könnten. Ausreisepflichtige Ausländer, denen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Schutzstatus zuerkannt wurde, sollen in Deutschland nur noch zwei Wochen lang staatliche Hilfe erhalten.

"Ausgewogene Mischung"

Lindholz bezeichnete das Paket als "gute und ausgewogene Mischung". Sie ergänzte, beim Gesetz zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung habe man sich auf einen Stichtag geeinigt. Die sogenannte Beschäftigungsduldung für Ausländer, die durch Arbeit dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind, soll länger laufen: bis Ende 2023. Von dieser Regelung soll aber nur profitieren können, wer vor dem 1. August 2018 nach Deutschland eingereist ist. Dadurch solle eine Sogwirkung vermieden werden.

Andrea Lindholz, die Vorsitzende des Innenausschusses im BundestagBild: Imago/Photothek/X. Heinl

Auf Betreiben der Union soll es zudem leichter werden, ausreisepflichtige Ausländer in Gewahrsam zu nehmen. Und zwar schon dann, wenn sie die von der Ausländerbehörde für ihre Ausreise gesetzte Frist um mehr als einen Monat überschritten haben. Auf Drängen der SPD sollen mehr Schulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten als ursprünglich vorgesehen zur Suche eines Ausbildungsplatzes für sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen. Der Entwurf der Bundesregierung sah diese Möglichkeit eigentlich nur für Absolventen deutscher Auslandsschulen vor und für junge Menschen, deren Schulabschluss mit einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt ist. Dieser Kreis wird jetzt deutlich erweitert. Gute Deutsch-Kenntnisse bleiben aber weiterhin Voraussetzung.

Einwände von der Opposition

Kritik kam indes von der Opposition. Grüne, Linke und der Paritätische Gesamtverband kritisierten besonders die geplante Neuregelung für abgelehnte Asylbewerber, die an der Klärung ihrer Identität und der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitwirken. Wer mit diesem Status in Deutschland lebt und sich später um einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bemüht, bekommt diese Phase nicht als "Voraufenthaltszeiten" angerechnet. Die Sprecherin für Migrationspolitik der grünen Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sagte, die Gesetzentwürfe stünden unter dem Motto "ausgrenzen, abschrecken, abschieben". Pro Asyl erklärte: "Diese Gesetzespakete atmen den Geist des Rechtspopulismus". Der Paritätische Gesamtverband sprach von einer "maßlosen Ausweitung der Abschiebungshaft".

kle/hk (kna, dpa, afp)

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