1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Todesstrafe für Gruppenvergewaltigung bleibt

5. Mai 2017

Es war ein barbarisches Verbrechen, dem die Studentin Jyoti Singh 2012 in Neu Delhi zum Opfer fiel. Ganz Indien war - so schien es - in Aufruhr. Die obersten Richter habe nun die Todesurteile für die Täter bestätigt.

Asha Devi, die Mutter der grausam vergewaltigten Studentin, vor dem Obersten Gericht Indiens in Neu Delhi (Foto:picture-alliance/dpa/AP/A. Qadri)
Asha Devi, die Mutter der vergewaltigten Studentin, vor dem Obersten Gericht Indiens kurz vor der UrteilsbestätigungBild: picture-alliance/dpa/AP/A. Qadri

Indiens Oberstes Gericht hat die Todesstrafe für vier Männer wegen Mordes und Gruppenvergewaltigung der Studentin Jyoti Singh im Jahr 2012 bestätigt. Die drei Richter nannten das Verbrechen "barbarisch" und "pervers", wie indische Medien berichteten. Der bestialische Mord an der 23-Jährigen hatte in Indien wochenlange Proteste ausgelöst und zu einer Verschärfung des Strafgesetzes geführt.

13 Tage nach der Vergewaltigung gestorben

Singh, die eine Ausbildung als Physiotherapeutin absolvierte, war im Dezember 2012 in der Hauptstadt Neu Delhi auf dem Heimweg in Begleitung ihres Freundes von sechs Männern in einem Bus auf bestialische Weise vergewaltigt worden. Sie wurde so grausam zugerichtet, dass sie 13 Tage später an ihren schweren inneren Verletzungen starb. Einer der Angeklagten hatte 2013 in Untersuchungshaft Selbstmord begangen, ein zweiter war, weil er zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war, zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er wurde 2015 freigelassen.

Mit dem Urteil schloss sich das Oberste Gericht der Einschätzung einer niedrigeren Instanz in der Hauptstadt Neu-Delhi an, dass es sich bei der Tat um ein außergewöhnlich grausames Verbrechen gehandelt habe. Aus diesem Grund sei die Todesstrafe gerechtfertigt. Bis zur Vollstreckung des Urteils kann es jedoch noch Jahre dauern. Den Angeklagten stehen noch diverse Einspruchsmöglichkeiten zu.

Immer wieder gibt es in Indien Demonstrationen und Mahnwachen, um an das Schicksal von Jyoti Singh zu erinnern Bild: picture-alliance/dpa/AP/T. Topgyal

Kurz nach der Tat hatte es in Indien noch nie da gewesene Proteste gegen sexuelle Übergriffe gegeben. Tausende Menschen belagerten Regierungsgebäude und verlangten strengere Gesetze. Im März 2013 kam der Gesetzgeber den Forderungen nach und verschärfte die entsprechenden Paragrafen deutlich. Zudem wurden zusätzliche Gerichte geschaffen, um Vergewaltigungsfälle schneller bearbeiten zu können. "Das Urteil ist nicht nur für uns, sondern für die ganze indische Gesellschaft", sagte Asha Devi, die Mutter des Opfers, im indischen Fernsehen. Ranjana Kumari, Aktivistin und Chefin des "Centre for Social Research" in Indien, lobte ebenfalls das Urteil: "Dies ist eine historische Botschaft an alle kriminellen Männer, die Frauen Leid antun wollen."

Todesstrafe wird nur noch selten vollstreckt

Indiens Strafgesetz sieht die Todesstrafe "für außergewöhnlich grausame" Verbrechen vor. Derzeit warten knapp 500 zum Tode Verurteilte auf ihre Hinrichtungen am Galgen. In den vergangenen zehn Jahren wurde die Todesstrafe jedoch kaum mehr vollstreckt, sondern in den meisten Fällen in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Vollstreckt wurde das Todesurteil lediglich gegen Terror-Attentäter, wie gegen den einzigen überlegenden Terroristen der Anschlages in Mumbai 2008. Die letzte Hinrichtung wegen eines nicht-terroristischen Verbrechens fand in Indien 2004 statt.

sti/uh (dpa, epd)

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen