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Politik

Bundestag: Kontrolle des Thai-Königs schwer

22. November 2020

Der thailändische König soll während seiner Deutschland-Aufenthalte seinen Regierungsgeschäften nachgegangen sein. Das wäre illegal. Ein Gutachten bescheinigt der Bundesregierung nun, dass sie das kaum ahnden kann.

Thailand | König Maha Vajiralongkorn und Sineenatra Wongvajirabhakdi
Thailands König Maha Vajiralongkorn mit seiner Zweitfrau Sineenatra Wongvajirabhakdi im August 2019Bild: picture-alliance/AP Photo

Der Vorwurf gegen Maha Vajiralongkorn (Artikelbild) lautet, dass der thailändische König sein Land über längere Zeiträume aus seinem Domizil im Bundesland Bayern regiert haben soll. Der Monarch, der Thailand seit 2016 als Rama X. regiert, besitzt dort eine Villa am Starnberger See und hat darüber hinaus monatelang in einem ansonsten für den Publikumsverkehr gesperrten Luxushotel in Garmisch gewohnt - auch nach Ausbruch der Corona-Pandemie und trotz der verhängten Beherbergungsverbote. Das Landratsamt hatte ihm eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Das Grand Hotel "Sonnenbichl" in Garmisch-Partenkirchen dient dem thailändischen König als temporärer AufenthaltsortBild: Geisler-Fotopress/picture alliance

Das Führen der Amtsgeschäfte aus dem Ausland wird in Thailand zunehmend kritisiert - und es wäre in Deutschland ein Verstoß gegen geltendes Recht.

Gutachten bremst Kritiker

Diesen Vorwurf sollten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nun im Auftrag von Linken-Abgeordneten bewerten. In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gutachten heißt es, die Bundesregierung habe nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden.

Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als "Privatperson", sodass er "im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität" genieße, weil er "in seiner Person die 'Würde des Staates' repräsentiere", schreiben die Gutachter.

Das bedeute, dass hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen wie zum Beispiel Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder und ähnliches gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, völkerrechtlich unzulässig seien. Allerdings sei als "ultima ratio" eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich.

Proteste in Bangkok im Oktober 2020Bild: Gemunu Amarasinghe/dpa/picture-alliance

Maas "beobachtet" den König

Bundesaußenminister Heiko Maas hatte dem König kürzlich mit Konsequenzen gedroht für den Fall, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Im Kern geht es um die Frage: "Regiert er oder nicht?"

Auch in Thailand selbst formierte sich in den vergangenen Monaten zusehends Widerstand gegen den König. In dem asiatischen Land ist das allerdings ein gefährliches Unterfangen: Wer der Majestätsbeleidigung für schuldig befunden wird, muss mit Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren rechnen.

Hilferuf an Deutschland

Im Oktober überreichten Demonstranten in Thailands Hauptstadt Bangkok ein Schreiben an den deutschen Botschafter, in dem sie die deutschen Behörden um eine Überprüfung bitten, ob König Maha Vajiralongkorn seine Amtsgeschäfte von fremdem Boden aus führt.

Die Linke fordert nun, dem Monarchen den Aufenthalt in Deutschland ganz zu verweigern. "Wer wie der thailändische König mit der Militärjunta brutal die Demokratiebewegung niederknüppeln lässt, darf von der Bundesregierung nicht noch mit einem Visum für luxuriöse Dauerauffenthalte in Deutschland belohnt werden", erklärten die Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen und Heike Hänsel.

mak/sti (dpa, dw.com)

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