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Politik

Halle-Attentäter vor Gericht voll schuldfähig

13. Mai 2020

Er plante einen Mordanschlag mit öffentlicher Wirkung und tötete zwei Menschen. Ein Gutachten befindet nun: Der Mann war zur Tatzeit voll schuldfähig. Seine Taten geschahen heimtückisch und aus niederen Beweggründen.

Nach Angriff in Halle/Saale - Kundgebung
Blumen und Kerzen erinnern an den tödlichen Anschlag in Halle/SaaleBild: picture-alliance/dpa/H. Schmidt

Ein psychiatrisches Gutachten hat die volle Schuldfähigkeit des Mannes festgestellt, der im Herbst 2019 ein Attentat auf eine Synagoge in Halle/Saale plante und zwei Menschen tötete. Das geht aus einem Beschluss hervor, den der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch veröffentlichte. Nach vorläufiger Bewertung sei "nicht ersichtlich, dass die Fähigkeit des Angeschuldigten, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, bei den Taten aufgehoben war", heißt es darin.

Die Bundesanwaltschaft wirft Stephan B. einen Mordanschlag "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus" vor. Laut Anklage wollte B. am 9. Oktober 2019gewaltsam in die Synagoge in Halle an der Saale, in der sich am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur rund 50 Menschen versammelt hatten, eindringen und ein Blutbad anrichten. Da dies B. misslungen sei, erschoss er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen eine Passantin und einen Gast in einem Döner-Imbiss. Auf seiner Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mordversuch zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen vor. 

Geplanter Mordanschlag mit öffentlicher Wirkung

Der 28-Jährige habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Menschen ausgenutzt. Dass er die Taten nicht geplant und seine Opfer zufällig ausgewählt habe, ändere daran nichts. Die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. "Der Angeschuldigte wählte sowohl die in der Synagoge versammelten als auch die sich am Dönerimbiss aufhaltenden Menschen als Opfer aus, weil sie nach seiner Ansicht jeweils einer ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten", führten die Richter aus. Er habe sein Vorgehen bewusst darauf angelegt, ihm "ähnlich gesonnene Personen" zu motivieren. "Die Taten haben deutlich über den örtlichen Bereich hinaus Aufmerksamkeit gefunden und Zweifel an einem ausreichenden Schutz insbesondere jüdischer Mitbürger vor willkürlichen tätlichen Angriffen genährt."

Bereits am 23. April ordneten die Richter an, dass der Stephan B. in Untersuchungshaft bleibt. Der Umfang der Ermittlungen habe ein Urteil bislang noch nicht zugelassen und rechtfertige die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, hieß es in dem Gutachten weiter. Die Sachakten umfassen demnach mehr als 20.000 Seiten. Der Angeschuldigte befindet sich seit 10. Oktober 2019 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Der aus Sachsen-Anhalt stammende Mann hatte gestanden, die Taten aus rechtsextremen und antisemitischen Motiven begangen zu haben. 

sam/kle (dpa, kna)

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