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Höchstes US-Gericht lässt Bayer abblitzen

21. Juni 2022

Der Bayer-Konzern hatte auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten gehofft - und auf eine Signalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA.

Glyphosat
Bild: picture-alliance/dpa/P. Pleul

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer ist in einem wegweisenden Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert. Der US Supreme Court gab am Dienstag in Washington bekannt, sich mit dem für viele andere US-Verfahren richtunggebenden Fall nicht zu befassen. Für Bayer stirbt damit - zumindest zunächst - die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, die der  sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 eingebrockt hatte.

Konkret ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden. Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie Monsantos umstrittenes Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien.

Gebäude des Supreme Courts in Washington Bild: Mariam Zuhaib/AP Photo/picture alliance

Zurückweisung keine Überraschung

Bayer hatte große Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die Entscheidung kippt. Das hätte Signalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA gehabt, von denen für den Dax-Konzern milliardenschwere Rechtsrisiken abhängen. Doch überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts, den Fall Hardeman nicht anzunehmen, nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte dem Supreme Court bereits von der Annahme des Falls abgeraten. Das war eine durchaus beachtliche Kehrtwende - unter Vorgänger Donald Trump hatte sich Washington zunächst noch hinter Bayer gestellt.

"Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen", teilte Bayer in einer Stellungnahme mit. "Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann." Vorstandschef Werner Baumann hatte für ein Urteil des Supreme Courts zugunsten Bayers gute Gründe gesehen, da die US-Umweltbehörde EPA selbst Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren bei dem Herbizid verboten hat. Sie hatte befunden, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Allerdings hat ein US-Bundesberufungsgericht der EPA jüngst eine neue Risikoprüfung von Glyphosat aufgetragen.

Einer der Kläger, der vor Gericht erfolgreich war: Dewayne Johnson, hier im Jahr 2018 im Gerichtssaal in San FranciscoBild: picture-alliance/dpa/J. Edelson

Weitere 4,5 Milliarden Dollar zurückgestellt

Bislang hat Bayer in der Glyphosat-Klagewelle in den USA drei Prozesse mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren. Im Fall Hardeman - der seine Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des glyphosathaltigen Herbizids Roundup von Bayer zurückführte - waren die Leverkusener im vergangenen August bis vor den Supreme Court gezogen. In einem weiteren dieser Fälle, dem des Ehepaars Pilliod, hatte Bayer im März seinen Berufungsantrag beim Supreme Court eingereicht. An der Prozessfront hat sich das Blatt zuletzt zugunsten Bayers gewendet: Erst vor wenigen Tagen gewann das Unternehmen den vierten Glyphosat-Fall in Folge.

Für den Fall, dass das Oberste Gericht Bayers Berufungsantrag nicht annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt, hat der Konzern bereits vorgesorgt und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, hatte Bayer zudem entschieden, ab 2023 keine glyphosathaltigen Produkte mehr an Privatkunden zu verkaufen.

hb/iw (rtr,dpa)

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