Haft für den Tod von 13 Flüchtlingen
11. August 2017Im Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen auf dem Mittelmeer hat das Landgericht Traunstein drei Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Gefängnis, der Bootsführer zweieinhalb Jahre. Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.
Start in Izmir
Die Schleuserfahrten, um die es sich in dem Verfahren drehte, gingen vom türkischen Izmir aus über das Mittelmeer nach Griechenland. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot mit den Flüchtlingen kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. Dass 13 Menschen starben, steht außer Zweifel - zwei Kinder werden bis heute vermisst.
Der Hauptangeklagte soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der Bootsführer war selbst ein Flüchtling, der für die Übernahme des Ruders umsonst mitfahren konnte. Der dritte hielt Kontakt zu Familienangehörigen von Flüchtlingen in Deutschland.
Insgesamt sechs Fahrten
Die Anklage lautete auf gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge. Die Staatsanwälte hatten für den Zeitraum zwischen Juli und November 2015 insgesamt sechs Fahrten mit zusammen rund 250 Menschen aufgelistet. Dabei handelte es überwiegend um syrische Landsleute aus einem Flüchtlingslager in Aleppo. Pro Flüchtling wurden bis zu 1000 Euro kassiert. Das Verfahren fand im bayerischen Traunstein statt, weil mindestens einer der Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2016 in dem Gerichtsbezirk wohnte.
ml/jj (dpa, afp)