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Haftbefehl gegen Assange bleibt

20. November 2014

Schlappe für Julian Assange: Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Wikileaks-Gründer abgelehnt. Seine Anwälte wollen nun vor das Oberste Gericht ziehen.

Julian Assange (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Der Verdacht gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibe bestehen, die Vorwürfe beträfen "Verbrechen relativ ernster Natur", begründeten die Stockholmer Richter ihre Entscheidung in einer Mitteilung. Zudem bestehe erhebliche Fluchtgefahr. Die Anwälte des Australiers hatten die Aufhebung des schwedischen Haftbefehls gefordert. Sie wollen nun auf Assanges Willen hin vor das Oberste Gericht des Landes ziehen. Die Schweden wollen Assange zu Vorwürfen sexueller Vergehen an zwei Frauen im Jahr 2010 befragen. Weil er sich weigerte, zu Verhören von Großbritannien nach Schweden zu reisen, erließen sie 2010 Haftbefehl.

Furcht vor Auslieferung an die USA

Assange bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert. Er fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte. In den USA gibt es allerdings bisher weder eine Anklage gegen Assange noch ein Auslieferungsgesuch. Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.

Assange hält sich seit mehr als zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf. Er könne die Zeit in der Botschaft Ecuadors nicht als eine Art Arrest geltend machen, "weil er selbst entscheiden kann, seinen Aufenthalt dort zu beenden", argumentierten die Richter. Der Wikileaks-Gründer wollte in der Botschaft befragt werden. Die schwedischen Strafverfolger hielten dies aber für nicht effektiv, weil ein Prozess schließlich auch in Schweden stattfinden müsse.

cr/jj (dpa, afp)

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