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Politik

Haftbefehl gegen IS-"Sittenpolizistin"

2. Juli 2018

Jennifer W. aus Vechta sorgte in Falludscha und Mossul im Irak dafür, dass die Frauen dort die Verhaltensvorschriften der Terrormiliz einhielten. Das Beweismaterial reicht für den Aufenthalt hinter Gittern.

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Jesidinnen demonstrieren in Celle gegen die Verfolgung durch den IS (Archivfoto)Bild: Imago/ZUMA Press

Ermittlern ist es erstmals gelungen, gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik einen Haftbefehl zu erwirken. Die 27 Jahre alte Jennifer W. sei am vergangenen Freitag im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben festgenommen worden, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Zudem sei ihre Wohnung im Landkreis Vechta in Niedersachsen durchsucht worden. Generalbundesanwalt Peter Frank will verstärkt auch gegen Anhängerinnen der Terror-Organisation "Islamischer Staat" (IS) vorgehen. In den meisten Fällen ist das aber schwierig, weil die Frauen zwar oft Kämpfer heiraten und gemeinsame Kinder im Sinne der IS-Ideologie erziehen, aber nicht selbst aktiv werden oder gar zur Waffe greifen.

Für Dollars abends in den Parks unterwegs

Bei Jennifer W. konnten die Ermittler den Angaben zufolge nachweisen, dass sie zwischen September 2014 und Anfang 2016 im Irak für den IS als "Sittenpolizistin" auf Patrouille ging. Sie habe in den Parks der Städte Falludscha und Mossul abends darauf geachtet, dass andere Frauen die Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften der Terrormiliz einhielten. Dafür habe sie zwischen 70 und 100 US-Dollar im Monat bekommen. Vor zweieinhalb Jahren wurde die mutmaßliche Islamistin nach einem Besuch der deutschen Botschaft in Ankara von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und nach Deutschland abgeschoben, wie weiter mitgeteilt wurde. Seither sei es ihr Ziel gewesen, wieder in das Herrschaftsgebiet des IS zurückzukehren. Die 27-Jährige befindet sich seit Samstag in Untersuchungshaft.

Zuvor Rückschlag für Bundesanwaltschaft 

Erst vor kurzem hatte die Bundesanwaltschaft in einem ähnlichen Fall einen Rückschlag hinnehmen müssen. Damals lehnte es der zuständige Bundesgerichtshof (BGH) ab, einen Haftbefehl gegen eine Frau aus Hessen zu erlassen, die in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt hatte. Zur Begründung hieß es, der bloße Aufenthalt einer Frau beim IS und ihre Teilnahme am Alltagsleben reichten dafür nicht aus. Diesmal hatten die Ermittler Erfolg: "Es ist die erste Frau, bei der es uns gelungen ist, eine solche Erkenntnis-Grundlage zu ermitteln, dass es den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH genügt", sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft.

Generalbundesanwalt Peter FrankBild: Imago/J. Heinrich

Generalbundesanwalt Frank hatte zu Jahresanfang angekündigt, stärker gegen Frauen im Dienste des IS vorgehen zu wollen. Nach den im Januar bekannt gewordenen Zahlen hatten sich 2017 von den mehr als 1000 neuen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen islamistische Verdächtige 24 gegen Frauen gerichtet. Der Sprecherin zufolge sind im Jahr 2018 mehr als 20 neue Verfahren gegen Frauen dazugekommen.

Fluchthilfe per Website

Die Terrormiliz bereitet ausländische Dschihadisten einem Medienbericht zufolge inzwischen über eine Internetseite in verschiedenen Sprachen auf ihre Flucht aus Syrien vor. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf ein internes Papier deutscher Sicherheitsbehörden. So würden die Kämpfer etwa davor gewarnt, bei ihrer Rückreise nach Europa falsche Reisepässe zu benutzen. Stattdessen sollten sie auf echte Papiere anderer zurückgreifen oder gänzlich auf Dokumente verzichten. Gegenstände, die ihre Identität offenbaren könnten, sollten sie in Syrien zurücklassen. Die deutschen Behörden werten das Papier laut "Spiegel" als Zeichen dafür, "dass die reale militärische Lage des IS in Syrien von seinen Unterstützern als prekär anerkannt wird". Immer mehr IS-Kämpfer fliehen demnach aus dem Kampfgebiet.

sti/kle (afp, dpa, epd)