1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Assange muss weiter in Botschaft ausharren

6. Februar 2018

Ein Gericht in London hat entschieden, dass der britische Haftbefehl weiter gültig ist. Damit bleibt der Whistleblower in seinem selbst gewählten Exil in der ecuadorianischen Botschaft.

Julian Assange speaks at Ecuadorian embassy
Bild: picture-alliance/NurPhoto/J. Shaw

In ihrem Antrag hatten die Anwälte des Gründers der Enthüllungsplattform Wikileaks geschrieben, dass sein fünfeinhalbjähriger Botschaftsaufenthalt in der britischen Hauptstadt "einer Gefängnisstrafe gleichkommt". Dies überzeugte Richterin Emma Arbuthnot nach eigenen Angaben aber nicht.

Der 46-Jährige war 2012 in die Botschaft geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Er befürchtet, von Schweden aus an die USA überstellt zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats und womöglich sogar die Todesstrafe droht. Die USA machen Assange für die Veröffentlichung von geheimen US-Dokumenten aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak über die Plattform Wikileaks verantwortlich. 

Gegen Auflagen verstoßen

Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den Fall vergangenes Jahr zu den Akten. Allerdings war der Enthüllungsaktivist, dem Kritiker vorwerfen, ein Selbstdarsteller zu sein, noch nicht frei. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete.

Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden als überholt an. Das Gericht entschied aber anders. Dass sich Assange der Festnahme entzogen habe, sei ein eigenständiges Vergehen, begründete Richterin Arbuthnot ihr Urteil. Er muss dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.

Doch viel mehr fürchtet Assange eine Auslieferung in die USA. Im Vorfeld des Urteils hatte der Australier angekündigt, so lange in der Botschaft bleiben zu wollen, bis sichergestellt ist, dass ihn die britischen Behörden nicht an die USA ausliefern.

Weiteres Urteil für den 13. Februar angekündigt

Nach ihrem Urteil kündigte Richterin Arbuthnot an, am 13. Februar über einen weiteren Antrag von Assanges Anwälten entscheiden zu wollen. Darin geht es um die Frage, ob die Aufrechterhaltung des Haftbefehls im öffentlichen Interesse ist.

Ecuador hatte Assange kürzlich eingebürgert. Einen Antrag Quitos auf einen Diplomatenstatus für den Wikileaks-Gründer lehnte Großbritannien jedoch ab. Als Diplomat hätte er beim Verlassen der Botschaft einer Festnahme entgehen können.

Auch nach der Bestätigung des Haftbefehls durch die britische Justiz will Ecuador Assange Schutz gewähren, "solange Gefahr für sein Leben besteht". Das teilte das Außenministerium des südamerikanischen Staates mit. Die Regierung unterhalte "die besten Beziehungen zu Großbritannien" und arbeite weiterhin auf "eine für beide Länder befriedigende Lösung" hin, hieß es in einer Stellungnahme.

uh/jj (dpa, afp)

 

Den nächsten Abschnitt Mehr zum Thema überspringen
Den nächsten Abschnitt Top-Thema überspringen

Top-Thema

Den nächsten Abschnitt Weitere Themen überspringen