Haftstrafe für "Altermedia"-Betreiber
8. Februar 2018In dem Urteil heißt es, der 28-jährige Ralph-Thomas K. habe sich der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Rädelsführerschaft und Verbreitung volksverhetzender Äußerungen schuldig gemacht. Jahrelang sei der Informatiker aus dem Schwarzwald ein Kopf der rechtsextremistischen Plattform gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre für K. gefordert. Drei mitangeklagte Frauen wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.
"Altermedia Deutschland" war aus Sicht des Generalbundesanwalts bis zur Abschaltung durch das Bundesinnenministerium das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Massenhaft sei dort rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Über Jahre wurden im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge oder Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedanken verbreitet und der Holocaust geleugnet. Rund 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess herausgefiltert. Die Angeklagten hätten "eine ideologisch geprägte Berichterstattung und damit eine rechtsextremistische Gegenöffentlichkeit schaffen" wollen.
Der rechtsextremistische Informatiker aus Baden-Württemberg fungierte seit 2012 als Administrator des Portals. Zur Abschottung der Internetseite gegen staatliche Zugriffe hatte er den Server zunächst in den USA platziert. Ab Oktober 2012 wurde "Altermedia Deutschland" dann von Servern eines russischen Unternehmens in Moskau betrieben. Die Internetseite wurde von den Behörden im Januar 2016 abgeschaltet.
kle/mak (dpa, afp)