Haftstrafe für Kapitän Schettino bestätigt
31. Mai 2016Mehr als acht Stunden hatten die Richter im italienischen Florenz hinter verschlossenen Türen beraten. Dann bestätigten sie das erstinstanzliche Urteil: Wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und dem Verlassen des Schiffs soll Unglückskapitän Francesco Schettino für 16 Jahre und einen Monat in Haft.
Schettino hatte das Kreuzfahrtschiff "Costa Concordia" im Januar 2012 zu nah an die Mittelmeer-Insel Giglio heranfahren lassen. Das Schiff mit 4229 Menschen an Bord rammte dabei einen Felsen und kenterte. Unter den insgesamt 32 Todesopfern waren auch zwölf Deutsche. Als einer der ersten verließ damals Schettino das havarierte Schiff und wird dafür von den Medien "Kapitän Feigling" genannt.
Er gab an, von Bord gefallen und zufällig in einem Rettungsboot gelandet zu sein. Dafür erntete er Hohn und Spott. Aus einem Funkgespräch mit dem wütenden Leiter der Küstenwache ging später hervor, dass der Kapitän sich anschließend geweigert hatte, auf das sinkende Schiff zurückzukehren und sich seiner Verantwortung zu stellen.
Er werde als Einziger für das Unglück verantwortlich gemacht, hatte Schettino mehrfach geklagt. Seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert, die Staatsanwälte 27 Jahre und drei Monate Haft gefordert. Die Richter in Florenz entschieden nun, Schettino über die Haftstrafe hinaus für fünf Jahre die Ausübung aller Berufe im Bereich der Schifffahrt zu untersagen.
Nun bleibt Schettino noch der Gang vor das Kassationsgericht in Rom, Italiens höchstes Gericht. Legen er oder die Staatsanwaltschaft noch einmal Berufung ein, könnte mindestens ein weiteres Jahr vergehen, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
Schettino ist noch auf freiem Fuß. Zur Urteilverkündung in Florenz ist er nicht erschienen.
rb/SC (afp, ap, dpa)