Haftstrafen für zwei Syrer wegen IS-Mitgliedschaft
18. September 2025
Nach fast eineinhalbjährigem Prozess sind in Nordrhein-Westfalen zwei Syrer wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu sechs und sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer sich im syrischen Bürgerkrieg 2013 dem IS angeschlossen hatten.
Vom Vorwurf, Mord und Kriegsverbrechen wie Geiselnahmen, Enthauptungen, Erschießungen und Verschleppungen begangen zu haben, wurden die 35 und 40 Jahre alten Männer freigesprochen. Dafür hätten sich keine konkreten Hinweise gefunden, sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler. Die Bundesanwaltschaft hatte für beide Angeklagten jeweils achteinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidiger plädierten jeweils auf Freispruch.
Gericht sieht Aussage als widerlegt an
Der jüngere Angeklagte hatte zu Prozessbeginn über die Verteidigung seine Unschuld beteuert. Zum Zeitpunkt von Hinrichtungsaktionen, an denen ihm eine Beteiligung vorgeworfen wurde, habe er im Gefängnis gesessen und sei schwer gefoltert worden. Das sah das Gericht aber als widerlegt an: Er selbst habe das später im Asylverfahren in Deutschland mit keinem Wort erwähnt, und auch kein Zeuge habe den angeblichen Gefängnisaufenthalt bestätigt.
Eher schon treffe die Aussage eines Zeugen zu, wonach es sich bei ihm um einen Mitläufer handele, der aber "nicht viel Dreck am Stecken" habe, sondern andere vor einer Verhaftung durch den IS gewarnt habe. Der 40-Jährige, der zu sieben Jahren verurteilt wurde, sei dagegen Anführer einer Kampfeinheit und später sogenannter Emir eines Stadtteils gewesen.
Seit zweieinhalb Jahren in U-Haft
Die beiden Männer waren 2021 nach Deutschland gekommen. Im März 2023 wurden sie festgenommen, der 40-Jährige im hessischen Wiesbaden. Der 35-Jährige war in einem Aufnahmelager im niedersächsischen Marschacht gemeldet, soll sich aber überwiegend bei seinen Brüdern in Essen aufgehalten haben.
Beide Männer sitzen seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft, deren Fortdauer angeordnet wurde. Die Verteidiger beider Männer kündigten an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Der IS kämpfte während des 2011 ausgebrochenen Bürgerkriegs in Syrien mit brutalen Mitteln für die Errichtung eines islamistischen Kalifats. Zeitweise kontrollierte die Miliz weite Gebiete Syriens und des Nachbarlandes Irak. Zudem verübten Anhänger des IS weltweit zahlreiche Anschläge, so auch in Deutschland.
jj/MM (dpa, afp, OLG D)
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