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Haftstrafen im Piraten-Prozess

19. Oktober 2012

Erstmals seit Jahrhunderten sind wieder Piraten von einem deutschen Gericht verurteilt worden. Das Landgericht in Hamburg schickte zehn Somalier für zwei bis sieben Jahre ins Gefängnis.

Die Angeklagten im Hamburger Prozess gegen somalische Piraten und ihre Anwälte sitzen in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. (Foto: picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Das Landgericht sprach die etwa 19- bis 50-jährigen Männer, deren genaue Geburtsdaten teilweise nicht feststehen, des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubs schuldig. Die drei jüngsten Beschuldigten erhielten jeweils zwei Jahre Jugendstrafe. Die sieben erwachsenen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Sie werden ihre Strafen in Deutschland vebüßen.

Angeklagte erinnern an katastrophale Lage im Heimatland 

Nach einem fast zweijährigen Prozess sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Männer den deutschen Frachter "Taipan" Ostern 2010 vor der Küste Somalias am Horn von Afrika gekapert hatten. Sie hätten das Schiff nach Somalia steuern und dann ein Lösegeld von mindestens einer Million Dollar fordern wollten. Sie wurden aber von niederländischen Marinesoldaten gestellt und an Deutschland ausgeliefert worden. Mit seinem Urteil blieb das Gericht zum Teil deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers die Einstellung des Verfahrens, Freisprüche oder deutlich niedrigere Strafen verlangt.

Hamburg: Haftstrafen für somalische Piraten

01:36

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In ihren letzten Worten an das Gericht baten einige Angeklagte um Milde und erinnerten an die katastrophale humanitäre Lage in Somalia, in dem seit Jahrzehnten Bürgerkrieg, Hunger und Anarchie herrschen. "Mein Heimatland ist zusammengebrochen. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden: Seien Sie gerecht", sagte einer von ihnen nach Übersetzung des Gerichtsdolmetschers.

Der deutsche Frachter "Taipan" war Ostern 2010 Ziel des Piratenüberfalls vor der Küste SomaliasBild: picture alliance / dpa

"Piraterie ist ein Verbrechen, und Verbrecher gehören vor Gericht"

Auch die Anwälte der Piraten hatten schon am vorletzten Prozesstag erklärt, dass ein solches Verfahren nicht in Deutschland geführt werden sollte. "Wir maßen uns hier an, Recht zu sprechen nach unseren deutschen Vorstellungen über Menschen, deren Lebenssituation wir nicht mal annähernd nachvollziehen können", sagte Rainer Pohlen, Verteidiger des jüngsten Beschuldigten.

Die deutschen Reeder sehen das anders. "Piraterie ist ein Verbrechen, und Verbrecher gehören vor Gericht", sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbandes Deutscher Reeder (VDR). Da das überfallene Schiff "Taipan" unter deutscher Flagge gefahren sei, habe der Prozess in Deutschland abgehalten werden müssen. Nach den Worten von Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn hat das Landgericht mit dem Prozess "auch ein Stück internationale Verantwortung" übernommen. Schließlich habe Deutschland das Seerechtsübereinkommen unterzeichnet und sich darin verpflichtet, die Piraterie zu bekämpfen.

sti/qu (afp, dapd, dpa, rtr)