Harte Bestrafung für den 1. FC Köln
12. März 2015Aufgrund von Ausschreitungen während des Derbys gegen Borussia Mönchengladbach am 14. Februar verurteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Köln zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen und einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro. Einen Teil der Strafe, 120.000 Euro, sind in infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren, so das Gericht. Diese Maßnahmen gibt der DFB anhand eines Auflagenkatalogs vor. Zudem darf der Verein bis zum Saisonende nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen ausgeben.
"Ein Geisterspiel wäre wahrscheinlich gewesen"
Der Zuschauerausschluss betrifft die Spiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April, gegen Bayer Leverkusen am 26. April und das Duell gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag. Die Stehplatzbereiche im Unterrang der Südtribüne müssen leer und geschlossen bleiben. Der DFB kam Köln aber offenbar entgegen, denn ein härteres Strafmaß wäre denkbar gewesen. "Selbstverständlich. Ohne die umfangreichen und vorbildlichen Maßnahmen des 1. FC Köln im Anschluss an die Vorfälle in Mönchengladbach wäre die Anordnung von zumindest einem Geisterspiel sehr wahrscheinlich gewesen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz auf der Internetseite "dfb.de".
Mit diesem Urteil "honorieren wir die Eigeninitiative des Vereins, von sich aus nachhaltige Sanktionen gegen die eigenen sogenannten Fans zu verhängen. Mit den Teilausschlüssen vermeiden wir, dass die große Menge der friedlichen Zuschauer unter dem Fehlverhalten Einzelner leidet", so Lorenz. Der Verein hat dem Urteil unterdessen zugestimmt. "Die Strafe trifft den 1. FC Köln hart und ist finanziell wie organisatorisch für uns eine große Herausforderung", sagte Vereinspräsident Werner Spinner. "Wir sind dennoch erleichtert, dass der DFB die Fanarbeit des 1. FC Köln und die von uns nach dem Derby ergriffenen Maßnahmen anerkennt."
tk/jw (sid, dpa)